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Accesskeys

Anmeldung

Schweizer BürgerInnen

  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
  • AHV-Nummer (neuer 13-stelliger AHV-Ausweis)
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Miet- oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)


 


 

Ausländische Staatsangehörige

  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
  • 2 Passfotos 35mm x 45mm (falls der Ausländerausweis nicht mit dem Pass übereinstimmt oder die linke Seite des Ausweises schlecht lesbar ist)
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein oder Eheschein
  • AHV-Nummer(n) (neuer 13-stelliger AHV-Ausweis)
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Miet- oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Die Bearbeiungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss bei der persönlichen Abholung entrichtet werden .

Zuzug übrige Schweiz (Kantonswechsel)

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein oder Eheschein
  • AHV-Nummer(n) (neuer 13-stelliger AHV-Ausweis)
  • Gesuch für Kantonswechsel:
    • Formular A1 bei EU-Bürgern
    • Formular B1 bei Drittstaaten
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern; nicht älter als 1 Monat (nur Drittstaaten)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten fünf Jahre; nicht älter als 1 Monat (nur Drittstaaten)
  • Miet- oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Zuzug vom Ausland

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • 2 Passfotos (35mm x 45mm)
  • Arbeitsvertrag
  • Familienbüchlein oder Geburtsschein oder Eheschein
  • Gesuch für die Ausländerbewilligung
    • Formular A1 bei EU-Bürgern
    • Formular B1 bei Drittstaaten
  • Zusicherung Amt für Migration (falls notwendig)

Staatsangehörige von Drittstaaten, die noch keinen Ausländerausweis im Kreditkartenformat besitzen, müssen persönlich (auch Kinder) beim Einwohneramt vorsprechen.
Weitere Informationen zum neuen Ausländerausweis finden Sie unter folgendem Link


 

Links


 

Gesetzliche Bestimmungen