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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - Generelles Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet

Medienmitteilung des Kantons Schaffhausens

Die anhaltende Trockenheit hat im Kanton Schaffhausen wie in anderen Teilen der Schweiz die Brandgefahr deutlich erhöht. Aufgrund der Lagebeurteilung der Kantonalen Führungsorganisation wurde die Waldbrand-Gefahrenstufe auf «gross» (Gefahrenstufe 4) angepasst. Der Regierungsrat hat ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein generelles Feuerwerkverbot beschlossen. Diese treten ab sofort in Kraft.

Die Kantonale Führungsorganisation hat an ihrer Sitzung vom 20. Juli 2022 eine umfassende Lagebeurteilung der aktuellen Trockenheitsperiode vorgenommen. Die aussergewöhnliche Trockenheit und die hohen Temperaturen in den letzten Wochen haben in weiten Teilen des Kantons Schaffhausen zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Daran haben auch die wenigen Niederschläge von gestern Abend nichts geändert. Eine Entspannung der Situation wird nur durch längeren, intensiven Regenfall eintreten. Laut Wetterprognosen soll es bis anfangs August weiterhin heiss und trocken bleiben.

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr hat der Regierungsrat ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – im Abstand von 200 m zum Waldrand – erlassen. Das Verbot gilt für sämtliche Feuer. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren ist ebenfalls verboten. Gleiches gilt für offene Feuerstellen im Siedlungsgebiet. Weiterhin erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet Feuer in befestigten Feuerstellen, Kohle-, Elektro- und Gasgrills.

Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ab sofort verboten. Über die Durchführung der Grossfeuerwerke am Rheinfall und in Stein am Rhein wird bis spätestens Mitte nächster Woche entschieden.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot können mit Busse bestraft werden. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.

Unter den momentanen Wetterbedingungen leiden auch Klein- und Fliessgewässer. Der Wasserpegel liegt in den meisten Gewässern deutlich unter dem langjährigen Schnitt für diese Jahreszeit. Die Trinkwasserversorgung ist – nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Stände der Grundwasserpegel – aktuell noch nicht gefährdet. Die Bevölkerung wird jedoch aufgerufen, mit dem vorhandenen Wasser sparsam umzugehen. Wichtig ist insbesondere auch ein sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Pflanzenschutzmittel oder Gülle.