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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 13

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Bauherrschaft:

Wärmeverbund Stein am Rhein, Mühlenstrasse 6, 8260 Stein am Rhein

2026-0005

Neubau Energiezentrale auf GB-Nr. 233, BLN-Gebiet, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA, Hemishoferstrasse 93, 8260 Stein am Rhein

Planauflage:

Ab 27. Februar 2026

Bauherrschaft:

Brunnermeier Harry, Undergass 24, 8260 Stein am Rhein

2025-0038

Luft/Wasser Wärmepumpe aussenaufgestellt VS-Nr. 147 auf GB-Nr. 594, Altstadtzone A, Baumschutzzone Bs, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Undergass 24, 8260 Stein am Rhein

Planauflage:

Ab 13. März 2026

Bauherrschaft:

Markus Balsiger, Hofwisenstrasse 21, 8260 Stein am Rhein

2026-0008

Innenausbau Büroräumlichkeiten inkl. Fensterersatz VS-Nr. 1150 auf GB-Nr. 2673, Industriezone I, Hofwisenstrasse 21, 8260 Stein am Rhein

Planauflage:

Ab 20. März 2026

Veröffentlichung Tiefbau

Öffentliche Planauflage – Öffentliche Bekanntmachung einer Verleihung für das Verlegen einer Fernwärmeleitung, Stein am Rhein

Projektbeschreibung

Tiefbau Schaffhausen beabsichtigt, in der Einwohnergemeinde Stein am Rhein in der Kantonsstrasse H332 (Hemishoferstrasse), Parzelle GB Stein am Rhein Nr. 1201 und 1237 eine Verleihung für das Verlegen eines Leitungsrohrs Premant UNO DIN150 mit einem Vor- und Rücklauf der Fernwärmeleitung zu verfügen. Die Verlegung erfolgt mittels Grabenaufbruch.

Die Publikation erfolgt gemäss Strassenverordnung § 8 Abs. 1. Die Unterlagen können vom Tag der Bekanntmachung an während 20 Tagen bei Tiefbau Schaffhausen, Schweizersbildstrasse 69, 8200 Schaffhausen sowie auf der Stadtverwaltung Stein am Rhein, Bereich Tiefbau, Mühlenstrasse 4, 8260 Stein am Rhein, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Während der Publikationsfrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der weitere Rechtsweg richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen.

Kontaktstelle

Tiefbauamt Schaffhausen – Dienststellenleitung
Schweizersbildstrasse 69
8200 Schaffhausen

Frist

20.03.2026 – 08.04.2026 (20 Tage)



Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche KW 13