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Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen: Regierungsrat verabschiedet Orientierungsvorlage zur Aufhebung des Bahnübergangs in Stein am Rhein

Auf den Kantonsstrassen in Stein am Rhein «Vorderbrugg» wird aufgrund der intensiven Siedlungsentwicklung in den kommenden Jahren mit einer weiteren Verkehrszunahme und damit verbunden mit zunehmenden Verkehrsproblemen gerechnet. Der Kanton Schaffhausen und die Stadt Stein am Rhein planen deshalb die Aufhebung des Bahnübergangs mit einer Strassenunterführung. Der Regierungsrat hat nun eine entsprechende Orientierungsvorlage verabschiedet.

Die intensive Siedlungsentwicklung auf der Südseite der SBB-Bahnlinie in Stein am Rhein wirkt sich auf den Strassenverkehr aus. Der durchschnittliche tägliche Verkehr am Bahnübergang könnte sich mit einer vollständigen Ausnutzung der Bauzonen langfristig von heute rund 7'000 auf über 10’000 Fahrzeuge pro Tag erhöhen. Bei geschlossener Barriere muss während den Spitzenverkehrszeiten zukünftig regelmässig mit erheblichen Rückstauungen in beide Richtungen gerechnet werden, insbesondere im Bereich Burgwis- und Bahnhofkreisel. Die Verkehrsführung für die Velofahrenden ist im Bereich des Bahnübergangs und beim Burgwiskreisel bereits heute äusserst anspruchsvoll.

Der Kanton Schaffhausen und die Stadt Stein am Rhein planen deshalb die Aufhebung des Bahnübergangs mit einer Strassenunterführung für den motorisierten Individualverkehr. Die Unterführung ermöglicht eine Entflechtung des motorisierten Individualverkehrs vom Fuss- und Veloverkehr sowie eine gestalterische Aufwertung des Strassenraums. Die Projektierung ist weit fortgeschritten. Die Projektkosten betragen rund 24 Mio. Franken (+/-20 %). Das Projekt wurde dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Mitfinanzierung über das Agglomerationsprogramm der 5. Generation beantragt. Kanton und Stadt können bei einer Genehmigung des Gesuchs mit einem Beitrag von rund 30 Prozent rechnen. Die verbleibenden Kosten werden zwischen Kanton und Stadt gemäss kantonalem Strassengesetz mit rund 85 zu 15 Prozent aufgeteilt.

Parallel zur Prüfung des Projekts durch den Bund haben der Regierungsrat und Stadtrat nun den politischen Prozess zum Ausbauvorhaben eingeleitet und entsprechende Orientierungsvorlagen an den Kantonsrat bzw. Einwohnerrat verabschiedet. Das Projekt wird nun in diesen Gremien beraten. Bei positivem Ausgang wird je eine Kreditvorlage ausgearbeitet. Der früheste Zeitpunkt für eine Realisierung ist ab dem Jahr 2030.

Auch die Bevölkerung wird über das Ausbauvorhaben informiert. Am 17. März 2026 um 19.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Schanz in Stein am Rhein eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Staatskanzlei Schaffhausen