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Stadtarchiv

Bürgerasyl: Oberstadt 3 - Obergass 13
 

Roman Sigg, lic. phil. I

Stadtarchivar
Tel. 052 742 20 41
Fax 052 742 20 45
roman.sigg@steinamrhein.ch
 

Zuständig

  • Archiv
  • Stadtgeschichte (eine grobe Übersicht finden sie hier)
  • Städtische Sammlungen und Altertümer

Archivbestand

Der grösste Teil des Archivs ist über eine Archivdatenbank erschlossen. Diese kann aus technischen Gründen nur vor Ort konsultiert werden. Eine Bestandesübersicht  [PDF, 153 KB] kann als PDF geladen werden. Für die älteren Bestände nach wie vor unverzichtbar ist das gedruckte Archivinventar von Heinrich Waldvogel, das im Archiv und in diversen Bibliotheken konsultiert werden kann. Dazu gehört auch die ausführlichere Kartothek desselben, die nur vor Ort konsultiert werden kann. Dasselbe gilt für die Spezialkartothek zum Bestand Missiven und Sextern und zu den frühesten Ratsprotokollen (RP 1-5), die nur im Stadtarchiv eingesehen werden können. Diese Einschränkung gilt auch für die Häuserkartei von Max Ambühl und andere Erschliessungshilfsmiittel.

Die für Familienforscher besonders wichtigen Kirchenbücher (Tauf-, Ehe- und Sterberegister) der beiden evangelisch-reformierten Kirchgemeinden wurden digitalisiert und stehen auf dem Portal des Staatsarchivs Schaffhausen zur Verfügung.

Eine wichtige Forschungshilfe für die Geschichtsforschung zu Stein am Rhein steht mit dem Register  [PDF, 3.00 MB] zur chronologischen Aktensammlung des [Johann] Georg Winz (GND) zur Verfügung. Die Abschriftensammlung umfasst sämtliche Aspekte der Steiner Geschichte und ist eine wichtige Quelle, gerade für jene Zeiten, da die Ratsprotokolle fehlen oder nur schwer zugänglich sind. Das Gesamtregister umfasst beinahe 600 Seiten und ist nach den einzelnen Bänden aufgebaut. Es wurden nur die Bände aufgenommen, die bereits ein Register enthielten, d. h. nicht alle Bände haben ein eigenes Bandregister.

Für ein breiteres Publikum ist der Nachlass von Johannes Meyer (GND) interessant. Er hat insbesondere Materialien zur Geschichte Schaffhausens, Rheinaus und Rüdlingens gesammelt, sowie aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Kantonsschullehrer, Kantonsbibliothekar und Staatsarchivar vieles zum Thurgau. Der gesamte schriftliche Nachlass, sowie seine Privatbibliothek befinden sich im Steiner Stadtarchiv. Das vorhandene handschriftliche Inventar   [PDF, 1.00 MB] von K. Sulzberger wurde transkribiert und mit einem Orts- und Personenindex versehen. Das Inventar kann in der vorliegenden Form genutzt, müsste aber noch überarbeitet und ergänzt werden.

Öffnungszeiten

Das Archiv ist jeweils am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um ihren Archivbesuch so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten, ist eine Voranmeldung sinnvoll. Da das Archiv nur eingeschränkt betreut ist, empfiehlt es sich, Anfragen per E-Mail zu stellen.
Der Archivzugang kann in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Archivar auch ausserhalb der Öffnungszeit gewährt werden.

Auskünfte und Gebühren

Das Stadtarchiv erteilt gerne Auskünfte über seine Bestände und die Geschichte von Stein am Rhein. Auskünfte, die einen Aufwand bis zu einer Stunde erfordern, sind unentgeltlich. Anfragen, deren Bearbeitung länger dauern werden gemäss dem städtischen Gebührenreglement vom 27. August 2008 ab der zweiten Stunde mit Fr. 55.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Kopien (Fr. 0.50/Seite s/w und Fr. 1.00 farbig) und die Erstellung von Reproduktionen (nach Aufwand) sind kostenpflichtig. Eine Ausleihe findet grundsätzlich nicht statt.

Archivzugang

Das Archiv ist öffentlich und kann von jedermann konsultiert werden. Der Zugang zu den einzelnen Archivalien richtet sich für die Verwaltungsakten nach den gesetzlichen Bestimmungen und Sperrfristen (Kanton Schaffhausen 0 / 50 / 100 Jahre). Für Akten aus privater Provenienz (Deposita oder Nachlässe) können abweichende Regelungen gelten.

Auszug aus der Benutzungsordnung vom 8. Februar 1996

  • Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich im Archivlesesaal. Eine Aktenausleihe findet nicht statt.
  • Der direkte Zugang zu den Archivmagazinen ist untersagt.
  • Die Benutzer melden sich in der Regel vorgängig an.
  • Die zu konsultierenden Akten werden mit der grösstmöglichen Sorgfalt behandelt. Beschädigungen sind umgehend zu melden.
  • Fotokopien und Reprographien sind kostenpflichtig. Die Erstellung von Fotokopien ist aus konservatorischen Gründen nur eingeschränkt möglich.
  • Essen und Trinken im Lesesaal sind zu unterlassen.

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