Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungsservice
Das Wahlbüro der Einwohnergemeinde Stein am Rhein nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen rechtzeitig auf, damit die Ergebnisse (mit Ausnahmen von aufwändigen Proporzwahlen) in der Regel um die Mittagszeit vorliegen. Die Publikation erfolgt immer auf zwei Wegen:
- Hier im Internet auf der Seite Abstimmungs- und Wahlresultate
- Im Anschlagskasten im Adlergässli, bei der Schaffhauser Kantonalbank
Brieflich abstimmen
Bei jeder Abstimmung gehen briefliche Antworten ein, die leider ungültig erklärt werden müssen. Wenn Sie brieflich abstimmen, verschliessen Sie bitte Ihre Stimmzettel im beigefügten Couvert. Unterschreiben Sie dann Ihren Stimmrechtsausweis und schicken Sie beides (Stimmzettelcouvert und separaten Stimmrechtsausweis) im Zustellcouvert an die Stadt zurück. Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten im Rathaus einwerfen oder bei den Einwohnerdiensten abgeben.
Urnenöffnungsszeiten (Vorwoche des Urnengangs)
Wochentag | Öffnungszeiten | Standort |
---|---|---|
Freitag | 17.00 - 18.00 Uhr | Rathaus |
Samstag | 18.00 - 19.00 Uhr | Rathaus |
Sonntag | 10.00 - 11.00 Uhr | Rathaus |
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.