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Wahlen und Abstimmungen

Abstimmungsservice

Das Wahlbüro der Einwohnergemeinde Stein am Rhein nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen rechtzeitig auf, damit die Ergebnisse (mit Ausnahmen von aufwändigen Proporzwahlen) in der Regel um die Mittagszeit vorliegen. Die Publikation erfolgt immer auf zwei Wegen:


Brieflich abstimmen

Bei jeder Abstimmung gehen briefliche Antworten ein, die leider ungültig erklärt werden müssen. Wenn Sie brieflich abstimmen, verschliessen Sie bitte Ihre Stimmzettel im beigefügten Couvert. Unterschreiben Sie dann Ihren Stimmrechtsausweis und schicken Sie beides (Stimmzettelcouvert und separaten Stimmrechtsausweis) im Zustellcouvert an die Stadt zurück. Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten im Rathaus einwerfen oder bei den Einwohnerdiensten abgeben.


Urnenöffnungsszeiten (Vorwoche des Urnengangs)

Wochentag Öffnungszeiten Standort
Freitag 17.00 - 18.00 Uhr Rathaus
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr Rathaus
Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr Rathaus

Stimmpflicht

Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.