Navigieren in Stein am Rhein

Todesfall

Einsargen und Überführen der/des Verstorbenen

Tritt der Tod zu Hause ein, wird die Überführung in die Aufbahrungshalle Burg durch das Bestattungsamt organisiert. Ausserhalb der Öffnungszeiten kann der Bestattungsdienstleister, Ppunkt Jenny, unter 079 902 50 50 direkt kontaktiert werden. Tritt der Tod in einem Heim oder im Spital ein, informiert die Heimleitung oder Spitalverwaltung in der Regel die (zuständige) Gemeinde, damit diese den Transport organisieren kann.

Anmeldung eines Todesfalls

Der Todesfall wird beim Bestattungsamt (innerhalb der Stadtverwaltung im Rathaus) angezeigt. Gemeinsam mit den Angehörigen werden dabei organisatorische Fragen besprochen, wie zum Beispiel:

  • Überführung der/des Verstorbenen
  • Kremation oder Erdbestattung
  • Ort, Datum und Zeitpunkt der Trauerfeier/Beisetzung
  • Ablauf der Beisetzung

Abdankungen sind mit der zuständigen Kirche selber zu organisieren.

Bestattungswesen

Bis auf einen Grundtarif sind für verstorbene Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein die Leistungen des Bestattungsamts unentgeltlich. Dazu gehören Erdbestattung oder Kremation, Einsargen, Sarg (einfache Ausführung), Grabplatz, Ausheben des Grabplatzes, zur Verfügung stellen der Abdankungshalle sowie Administration der Beisetzung. Der Transport der Verstorbenen innerhalb des Gemeindegebiets sowie die Überführung ins Krematorium sind unentgeltlich. Auswärtige Transporte werden verrechnet.

Friedhöfe in Stein am Rhein

In der Stadt Stein am Rhein gibt es zwei Friedhöfe. Im religionsneutralen Stadtfriedhof haben alle verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein Anrecht auf eine Beisetzung und letzte Ruhestätte. Reformierte Einwohnerinnen und Einwohner, welche im südlichen Teil von Stein am Rhein, Vorderbrugg, wohnen, werden in der Regel auf dem Friedhof der Kirche Burg beigesetzt. Auskunft erteilt das Bestattungsamt.

Grabpflege

Die Grabpflege und die Bepflanzung sind grundsätzlich Sache der Angehörigen. Falls sich die Hinterbliebenen nicht um das Grab kümmern können oder möchten, besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit der Stadt Stein am Rhein abzuschliessen. Dadurch übernimmt die Stadt die Grabpflege. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung Stein am Rhein.

Erbschaft und Inventar

Gehören in den Zuständigkeitsbereich des Erbschaftsamts Stein am Rhein. Dieses wird im Rahmen der Todesfallanmeldung durch das Bestattungsamt benachrichtigt.

Letzter Wunsch

Damit ist die Erklärung zur Art der Beisetzung gemeint (Erdbestattung, Kremation, Beisetzungsstätte des Sarges bzw. der Aschenurne, evtl. Art und Weise der Trauerfeier). Die Erklärungen können beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Dort kann auch die Broschüre «Anweisungen für den Todesfall» bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Schalter des Bestattungsamts.