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Fundbüro

Etwas verloren?

Melden Sie Ihren in Stein am Rhein verlorenen Gegenstand kostenlos via Online-Schalter der Einwohnerdienste. Es hilft uns, wenn Sie uns den Gegenstand möglichst genau beschreiben. Vielleicht erinnern Sie sich an den Ort des Geschehens? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde. 

Haben Sie etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der SBB.

Etwas gefunden?

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert. Die Verliererin oder der Verlierer ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden oder abgegeben wird. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden, und dass der Finder einen Finderlohn erhält. Wird ein Gegenstand vom Besitzer nicht abgeholt, kann der Fundgegenstand nach einem Jahr dem Finder ausgehändigt werden.