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Festsetzung der Ladenöffnungszeiten in Stein am Rhein

Festsetzung der Ladenöffnungszeiten in Stein am Rhein

Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 11 des kantonalen Ruhetagsgesetzes (RB-Nr. 900.200) folgende Ladenöffnungszeiten für das Gemeindegebiet Stein am Rhein festgesetzt (SRB 309 / 2021):

An den Sonntagen, 28.11., 05.12., 12.12. und 19.12.2021 dürfen die Läden bis 18:00 Uhr geöffnet haben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Schaffhausen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Stadtrat