Festsetzung der Ladenöffnungszeiten in Stein am Rhein
Festsetzung der Ladenöffnungszeiten in Stein am Rhein
Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 11 des kantonalen Ruhetagsgesetzes (RB-Nr. 900.200) folgende Ladenöffnungszeiten für das Gemeindegebiet Stein am Rhein festgesetzt (SRB 309 / 2021):
An den Sonntagen, 28.11., 05.12., 12.12. und 19.12.2021 dürfen die Läden bis 18:00 Uhr geöffnet haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Schaffhausen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.