Gräberräumung
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist gemäss Art. 21 und 22 in Verbindung mit Art. 25 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Stadt Stein am Rhein werden im Stadtfriedhof Gräber per 1. Juni 2022 aufgehoben.
Dies betrifft die Grabstellen der Kopfreihe im A-Feld.
Die Angehörigen der dort Bestatteten haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 25. Mai 2022 zu entfernen. Über nicht geräumte Grabfelder wird gemäss Art. 25 Abs. 4 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Stadt Stein am Rhein nach Ablauf der gesetzlichen Frist unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht verfügt.
Auskünfte erteilt Friedhofverwalter Robert Grötchen, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein, oder robert.groetchen@steinamrhein.ch.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann gemäss Art. 127 Abs. 1 des Gemeindegesetzes innert 20 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden.
Stein am Rhein, 1. März 2022
Der Stadtrat