Beschlüsse des Einwohnerrates vom 25. Februar 2022
- Das Protokoll der Sitzung vom 10. Dezember 2021 wird genehmigt und verdankt.
- Dem Antrag zur Einführung von Schulleitung mit Kompetenzen auf den 1. August 2022 wird je wie folgt zugestimmt:
- Die im Anhang I beigefügten Verfassungsänderungen unter Vorbehalt des obligatorischen Referendums
- Die im Anhang II beigefügten Änderungen des Anstellungs- und Besoldungsreglements unter Vorbehalt des fakultativen Referendums sowie unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zur Teilrevision der Verfassung (Schulleitungen) der Stadt Stein am Rhein
- Dem Beitritt zum neuen Zweckverband Feuerwehr Region oberer Kantonsteil wird zugestimmt und die dazugehörige Verbandsordnung genehmigt.
- Als Ersatzmitglied in die Kommission SBBKW wird infolge des Rücktritts von Rudolf Vetterli gewählt:
- Cornelia Dean-Wüthrich
Der Beschluss Nr. 2 a) untersteht gemäss der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein Art. 20 dem obligatorischen Referendum.
Der Beschluss Nr. 2 b) und 3 unterstehen gemäss der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein Art. 21 dem fakultativen Referendum. Allfällige Begehren, diese Beschlüsse der Abstimmung an der Urne zu unterbreiten, sind bis zum 30. März 2022 schriftlich und von mindestens 100 Stimmberechtigten unterzeichnet beim Stadtpräsidium einzureichen.
IM NAMEN DES EINWONERRATS
der Präsident Roman Suter
die Aktuarin Nicole Lang