Temporäre Verkehrsanordnung
Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV), Art. 4 a und 13, sowie 18 des kantonalen Strassengesetzes, sowie § 5b und 5f der kantonalen Strassenverkehrsverordnung folgende Verkehrsanordnung beschlossen.
Strassensperrung
Für die Dauer der Märlistadt vom 30. November 2022 bis 1. Januar 2023 werden die Streckenabschnitte Understadt- Rathausplatz - Oberstadt in Stein am Rhein wie folgt mit einem Fahrverbot für den motorisierten Verkehr belegt.
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Mittwoch und Donnerstag |
von 14.00 bis 21.00 Uhr |
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Freitag und Samstag |
von 10.00 bis 22.00 Uhr |
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Sonntag |
von 10.00 bis 20.00 Uhr |
Für Berechtigte wird bei notwendigen Transporten die Anlieferung durch den Veranstalter der Märlistadt koordiniert. Die Anfrage dazu muss bei der Stadtpolizei eingehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Regierungsrat Schaffhausen, 8200 Schaffhausen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Stadtrat Stein am Rhein