Beschlüsse des Einwohnerrats vom 4. November 2022
- Das Protokoll der Sitzung vom 9. September 2022 wird genehmigt und verdankt.
- Dem Antrag zum Verkauf der Liegenschaft Chretzeturm, GB 725, für CHF 600'000.00 an die Jakob und Emma Windler-Stiftung wird zugestimmt.
- Der Antrag für den Baukredit von CHF 7'200.000.00 für die Sanierung des Schulhauses Schanz inkl. Aufwertungsmassnahmen für den Aussenraum wird genehmigt.
- Den Anträgen zur Einführung von Klassenassistenzen wird je wie folgt zugestimmt:
- Zustimmung zur Einführung von Klassenassistenzen ab 1. Januar 2023 mit jährlich wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 30'000.00
- Erhöhung des strategischen Stellenplans für Klassenassistenzen um 40 Stellenprozente ab 1. Januar 2023
Der Beschluss Nr. 2 untersteht gemäss Art. 10 lit. c der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein dem fakultativen Referendum. Allfällige Begehren, diesen Beschluss der Abstimmung an der Urne zu unterbreiten, sind bis zum 7. Dezember 2022 schriftlich und von mindestens 100 Stimmberechtigten unterzeichnet beim Stadtpräsidium einzureichen.
Der Beschluss Nr. 3 untersteht gemäss Art. 9 lit. e und Art. 20 lit. c der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein dem obligatorischen Referendum.
Einwohnerrat Stein am Rhein
der Präsident Roman Suter
die Aktuarin Nicole Lang