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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 19

Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Bauherrschaft:

Hablützel & Mack-Even AG, Kaltenbacherstrasse 29, 8260 Stein am Rhein

2018-063

Mittels Projektänderung wird die Erstellung einer Werbetafel mit Themenparklogo und Beleuchtung auf dem Aussenrutschenturm sowie die individuelle Reklamewerbung in den Nischen der Sichtmauer beim Ticiland VS-Nr. 1273 auf GB-Nr. 1678, Industriezone I, archäologische Schutzzone AS, Kaltenbacherstrasse 29, 8260 Stein am Rhein, beantragt.

Zusätzlich wird die Aufstellung einer Reklametafel des Ticilands auf GB-Nr. 267, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone BS, BLN-Gebiet, Undertor Obstmärkt, 8260 Stein am Rhein, beabsichtigt.

Planauflage:

Ab 5. Mai 2023

Bauherrschaft:

Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Blaurockstrasse 10+12 c/o Talberg Immobilien Krummenacher, Sandackerstrasse 30, 9245 Oberbüren

2023-022

Erstellung von Erdsondenbohrungen mit innenliegender Wärmepumpe bei VS-Nr. 1162 / 1161 auf GB-Nr. 375, Wohnzone zweigeschossig W2, BLN-Gebiet, Baulinie Verkehr, Blaurockstrasse 10+12, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 21. April 2023

Bauherrschaft:

Emma und Heinz Kern, Spittelmüli 6, 8260 Stein am Rhein

2023-025

Erstellung von Erdsondenbohrungen bei VS-Nr. 860 auf GB-Nr. 1784, Wohn- & Gewerbezone zweigeschossig WG2, BLN-Gebiet, Spittelmüli 6, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 28. April 2023

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Stein am Rhein, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein

Verkehrsanordnung

Der Stadtrat Stein am Rhein hat, in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV), Art. 13 des kantonalen Strassengesetzes vom 18. Februar 1980 (StrG), § 6 der kantonalen Strassenverordnung vom 23. Dezember 1980 und § 5a und 5b der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vom 7. Juli 1992, Änderung vom 1. Januar 2011, folgende Verkehrsanordnung beschlossen:

Erweiterung der Tempo-30-Zone Degerfelderweg.
In der Stadt Stein am Rhein sind in der Mehrheit der Wohnquartiere bereits Tempo-30-Zonen umgesetzt, dazu gehört auch die Tempo-30-Zone Degerfelderweg. Aufgrund der bereits realisierten und der sich im Bau befindenden Wohnüberbauungen an der Degerfelderstrasse sowie der geplanten Überbauung am Degerfelderweg GB-Nr. 951, wird die heutige Tempo-30-Zone am Degerfelderweg nach Südwesten verlängert und zusätzlich mit den Strassen zum Nägelisee und Degerfeldstrasse erweitert.

Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung ein schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit schriftlicher Begründung Einsprache bei der anordnenden Instanz erheben (Art. 14 Abs. 2 StrG).

Planauflage:

Ab 28. April 2023 für 20 Tage

Bauherrschaft:

Develop Invest AG, Schönmaiengässchen 1, 8200 Schaffhausen

2020-077

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf Art. 16 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) vom 18. Februar 1980 sowie § 8 der Strassenverordnung vom 23. Dezember 1980, ist für die benötigte Baugrubensicherung des nachfolgenden Bauprojektes mit Bodennägeln im öffentlichen Grund der Strasse «Langstuck» sowie im Grundstück GB-Nr. 359, eine nachträgliche Verleihung bzw. Sondernutzungskonzession erforderlich.

 

Bauherrschaft: Develop Invest AG, Schönmaiengässchen 1, 8200 Schaffhausen

Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf GB-Nr. 362, Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig WG2, BLN-Gebiet, Grossi Schanz, 8260 Stein am Rhein

 

Die Pläne der Baugrubensicherung können während der ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung auf der Bauverwaltung Stein am Rhein eingesehen werden.

 

Dauer der öffentlichen Auflage: 12. bis 31. Mai 2023

 

Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann mit schriftlicher Begründung innerhalb der Auflagefrist Einsprache beim Stadtrat Stein am Rhein erheben.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023 für 20 Tage

Bauherrschaft:

Société Immobiliére du Rhin SA, Im Grund 11, 9410 Heiden

2021-016

Mittels Projektänderung wird die Erstellung von Erdsondenbohrungen zur Betreibung von innenliegenden Wärmepumpen, die baulichen Änderungen an den geplanten Gebäuden sowie in der Umgebung für die genehmigten Neubauten dreier Doppeleinfamilienhäuser auf GB-Nr. 455 (3247 / 3248 / 3249 / 3250 / 3251 / 3252), Wohnzone zweigeschossig W2, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Alte Zollstrasse, 8260 Stein am Rhein, beantragt.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023

Bauherrschaft:

Matthias Nagel, Kirchrain 9, 8479 Altikon

2023-026

Erstellung eines Dachflächenfensters auf VS-Nr. 83a auf GB-Nr. 675, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Baumschutzzone Bs, Obergass 26, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023

Bauherrschaft:

Karin und Patrick Camele, Huberlistrasse 21, 8260 Stein am Rhein

2023-029

Erstellung einer Wärmepumpe als Aussenanlage bei VS-Nr. 1148 auf GB-Nr. 262, Wohnzone zweigeschossig W2, BLN-Gebiet, Huberlistrasse 21, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023 für 20 Tage

Bauherrschaft:

Yecasa AG, Stegacker 6, 8409 Winterthur

2023-601

Umnutzung des öffentlichen Grundes zur Boulevardfläche mit Aussengastronomie auf GB-Nr. 1074 Rathausplatz, vor der Liegenschaft VS-Nr. 20 auf GB-Nr. 625 Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Rathausplatz 12, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023

Bauherrschaft:

Pok Thaifood Dickenmann, Understadt 14, 8260 Stein am Rhein

2023-602

Umnutzung des öffentlichen Grundes zur Boulevardfläche mit Aussengastronomie auf GB-Nr. 1074 Rathausplatz, vor der Liegenschaft VS-Nr. 31 auf GB-Nr. 636, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Understadt 14, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 12. Mai 2023