Temporäre Verkehrsanordnung
Temporäre Verkehrsanordnung
Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV), Art. 4 a, 13 und 18 des kantonalen Strassengesetzes, sowie § 5b und 5f der kantonalen Strassenverkehrsverordnung folgende Verkehrsanordnung beschlossen (SRB 404/2023):
Strassensperrung
Für die Dauer der Märlistadt vom 6. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 werden die Streckenabschnitte Understadt- Rathausplatz - Oberstadt in Stein am Rhein wie folgt mit einem Fahrverbot für den motorisierten Verkehr belegt.
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 22.00 Uhr
Freitag und Samstag von 10.00 bis 23.00 Uhr
Sonntags von 10.00 bis 21.00 Uhr
Für Berechtigte wird bei notwendigen Transporten die Anlieferung durch den Veranstalter der Märlistadt koordiniert. Die Anfrage dazu muss bei der Stadtpolizei eingehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gagen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Regierungsrat Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Stadtrat Stein am Rhein