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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 46

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Bauherrschaft:

Cornelia und Alfredo Occhipinti, Niderfeldstrasse 8, 8260 Stein am Rhein

2023-0061

Energetische Gesamtsanierung mit Aufstockung der Liegenschaft VS-Nr. 732 sowie Neubau eines Carports auf GB-Nr. 1506, Wohnzone zweigeschossig W2, BLN-Gebiet, Niderfeldstrasse 8, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 27. Oktober 2023

Bauherrschaft:

Volkmar Hardegen, Adlergässli 6, 8260 Stein am Rhein

2023-0064

Umbau der bestehenden Gaube zu einer Loggia auf VS-Nr. 62A auf GB-Nr. 2251, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, BLN-Gebiet, Adlergässli 6, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 10. November 2023