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Publikation Verkehrsanordnung Zufahrtsweg Pontonierdepot

Verkehrsanordnung
Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation, Art. 13 des kantonalen Strassengesetzes, § 6 der kantonalen Strassenverordnung und § 5a und 5b der kantonalen Strassenverkehrsverordnung folgende Verkehrsanordnung beschlossen (SRB 24/2024):

Signalisation eines Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) auf dem Zufahrtsweg zum Pontonierdepot (Hagewis), GB-Nr. 459, Stein am Rhein, ausgenommen «Vereinstätigkeit Pontonierwesen und Berechtigte mit polizeilicher Bewilligung».

Rechtsmittelbelehrung
Wer an der Änderung oder Aufhebung der Einschränkung ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt beim Stadtrat Stein am Rhein, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein, Einsprache erheben. Die Einspracheschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Stadtrat Stein am Rhein


Publikation Verkehrsanordnung Zufahrtsweg Pontonierdepot vom 22. März 2024