Publikation Beschlüsse des Einwohnerrats vom 12. April 2024
Beschlüsse des Einwohnerrats vom 12. April 2024
- Das Protokoll der Sitzung vom 23. Februar 2024 wird genehmigt und verdankt.
- Das Reglement über Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird genehmigt.
- Die Pauschalsubventionierung der schulergänzenden Früh- und Mittagesbetreuung wird genehmigt und die neue Tarifordnung über Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Baukredit von 5,82 Millionen Franken für die Neugestaltung der Schiffländi wird genehmigt.
- Die Teilrevision der Geschäftsordnung des Einwohnerrats wird genehmigt.
- Die Volksmotion «Verlegung Pumptrack» wird für nicht erheblich erklärt.
Der Beschluss Nr. 2 untersteht gemäss Art. 10 lit. d sowie Art. 21 lit. c der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein dem fakultativen Referendum. Allfällige Begehren, diesen Beschluss der Abstimmung an der Urne zu unterbreiten, sind bis zum 15. Mai 2024 schriftlich und von mindestens 100 Stimmberechtigten unterzeichnet beim Stadtpräsidium einzureichen.
Der Beschluss Nr. 4 untersteht gemäss Art. 9 lit. e und Art. 20 lit. c der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein dem obligatorischen Referendum.
Einwohnerrat Stein am Rhein
Waltraud Zepf Getto Werner Käser
Präsidentin Erster Vizepräsident