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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 38

Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Bauherrschaft:

Bekim Krasniqi, Hirschenweg 6, 8580 Amriswil

2024-0034

Umbau des Schopfes in ein Einfamilienhaus VS-Nr. 186 auf GB-Nr. 773, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, BLN-Gebiet, Chlosterhof, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 23. August 2024


BG-Anschlagkasten KW 38