Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 50
Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche
Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.
Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Bauherrschaft: |
Einwohnergemeinde Stein am Rhein, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein |
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2024-0052 |
Erstellung einer PV-Anlage auf VS-Nr. 326 auf GB-Nr. 371, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, Baulinie Verkehr, BLN-Gebiet, Oehningerstrasse 1, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 15. November 2024 |
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Bauherrschaft: |
Stefan Nikolic, Bankstrasse 8, 8424 Embrach
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2024-0026 |
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf GB-Nr. 3239 mit gemeinsamer Tiefgarage auf GB-Nrn. 3239, 3238, 3237 und 1148, Wohnzone dreigeschossig W3, Burgackerstrasse, 8260 Stein am Rhein. Zusätzlich wird ein Unterflurcontainersystem mit zwei Containern auf GB-Nr. 3237 geplant. |
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Planauflage: |
Ab 15. November 2024 |
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Bauherrschaft: |
Bekim Krasniqi, Hirschenweg 6, 8580 Amriswil |
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2024-0034 |
Umbau des Schopfes in ein Einfamilienhaus mit Antrag auf Ausnahmegesuch für Dachflächenfenster nach Art. 36 Abs. 6 BNO, VS-Nr. 186 auf GB-Nr. 773, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, BLN-Gebiet, Chlosterhof, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 29. November 2024 |
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Bauherrschaft: |
Einwohnergemeinde Stein am Rhein, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein |
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2024-0055 |
Neubau einer Wasserfassung (Pumpe und Pumpenleitungen) an der Rheinbrücke für die Pflanzenbewässerung als Ausnahmegesuch für Bauen im Gewässerraum auf GB-Nr. 1130, Naturschutzzone Ns, Brücke über Gewässer BuG, BLN-Gebiet, Gewässerraum Gr, archäologische Schutzzone AS, Freihaltezone F, Baumschutzzone Bs, Altstadtzone A, Gestaltungsbaulinie, Gewässerabstandslinie, Hecke, Feldgehölz, Rheinbrücke, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 29. November 2024 |
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Bauherrschaft: |
Einwohnergemeinde Stein am Rhein, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein |
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2024-0056 |
Erstellung eines Unterflurcontainersystems mit einem Container auf GB-Nr. 858, Wohnzone zweigeschossig W2, archäologische Schutzzone AS, BLN-Gebiet, Chnebelgässli 7, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 29. November 2024 |
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Bauherrschaft: |
Jakob und Emma Windler-Stiftung, Chirchhofplatz 22, 8260 Stein am Rhein |
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2024-0054 |
Sanierung des Chretzeturms VS-Nr. 81 auf GB-Nr. 725, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, Gestaltungsbaulinie, BLN-Gebiet, Bim Chretzeturm 1, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 6. Dezember 2024 |
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Bauherrschaft: |
Jakob und Emma Windler-Stiftung, Chirchhofplatz 22, 8260 Stein am Rhein |
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2024-0057 |
Temporäre Aufstellung der Skulptur «Altar» von Kris Martin zum bis 31.12.2030 auf GB-Nr. 887, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA, Baumschutzzone Bs, archäologische Schutzzone AS, Verkehrsfläche Vf, Gewässer Gr, Gewässerabstandslinie, BLN-Gebiet, Espiweg, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 6. Dezember 2024 |
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Bauherrschaft: |
Eugen Jucker, Dettenried 33a, 8484 Weisslingen |
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2024-0053 |
Rückbau des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Doppeleinfamilienhauses VS-Nr. 606 auf GB-Nr. 1332, Wohnzone zweigeschossig W2, archäologische Schutzzone AS, Chnebelstrasse 1, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 13. Dezember 2024 |
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Gestützt auf Art. 25 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 wird folgende Verfügung öffentlich aufgelegt: Planungszone Gebiet «Oehningerstrasse inkl. Campingplatz» Geltungsbereich:
Wirkung:
Die Planungszone bezweckt die Sicherstellung der ausreichenden Freiflächen für die Umsetzung des Siedlungstrenngürtels gemäss kantonalem Richtplan auf den Parzellen GB-Nrn. 476, 3117, 458, 473, 475, 479, 3211, 3212 und 3515. Ebenso soll sie die Überführung der eingeschlossenen Landwirtschaftszone (innerhalb der Baugebiets) der Parzellen GB-Nrn. 476 und 3117 in eine angemessene Bauzone sichern. Zudem bezweckt sie die Durchsetzung der Quartierplanpflicht, mit welcher die Campingzone auf Parzelle GB-Nr. 479 überlagert ist, und die Planung des Quartierplans für welchen insbesondere die Bebauung, die Erschliessung und die Parkierung zu regeln sind. Ziel ist es, eine langfristige Planungssicherheit für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Planungsbehörde zu gewährleisten. Die Unterlagen mit den entsprechenden Vorschriften liegen für 20 Tage vom 6.12.2024 bis 6.1.2025 (die Büros der Stadtverwaltung bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, 11.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 5. Januar 2025 geschlossen, weshalb die Auflagefrist verlängert wurde) öffentlich auf und können auf der Bauverwaltung während den folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Montag – Mittwoch von 08.30 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr,
Gegen diese Verfügung kann innert der Auflagefrist Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen (vgl. Art. 16 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971; VRG). Dem Rekurs kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn die Rekursinstanz diese gewährt (Art. 15 Abs. 4 BauG). |