Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 1
Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche
Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.
Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Bauherrschaft: |
Eugen Jucker, Dettenried 33a, 8484 Weisslingen |
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2024-0053 |
Rückbau des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Doppeleinfamilienhauses VS-Nr. 606 auf GB-Nr. 1332, Wohnzone zweigeschossig W2, archäologische Schutzzone AS, Chnebelstrasse 1, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 13. Dezember 2024 |
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Bauherrschaft: |
Jakob und Emma Windler-Stiftung, Chirchhofplatz 22, 8260 Stein am Rhein |
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2025-0001 |
Umgebungsgestaltung mit geändertem Hauszugang VS-Nr. 197 auf GB-Nr. 729, Altstadtzone A, Baumschutzzone Bs, archäologische Schutzzone AS, Gestaltungsbaulinie, BLN-Gebiet, Chirchhofplatz 22, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 10. Januar 2025 |