Erhöhung Parkierungsgebühren ab dem 1. März 2025
Der Stadtrat hat beschlossen, die Parkierungsgebühren ab dem 1. März 2025 wie folgt anzupassen:
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Zone |
Regelung |
Gebühr |
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Schützenhaus |
08.00 bis 18.00 Uhr |
CHF 2.00/Stunde CHF 12.00/Tag |
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Oberer/Underer Obstmäärkt, Strandbad Riipark, Hettler, Neumüli, Herfeld, Schulhaus, Schanz, Schulhaus Hopfengarten, Kaltenbacherstrasse, Bahnhofstrasse |
08.00 bis 18.00 Uhr |
CHF 2.50/Stunde CHF 15.00/Tag |
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Altstadtring |
08.00 bis 18.00 Uhr (maximal 2 Stunden) |
CHF 2.50/Stunde |
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Parkhaus Grossi Schanz |
00.01 bis 08.00 Uhr 08.01 bis 18.00 Uhr 18.01 bis 00.00 Uhr |
CHF 0.70/Stunde CHF 2.50/Stunde CHF 1.50/Stunde CHF 24.00/Tag |
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Oberer Obstmäärkt (nur für Busse) |
Pro Tag |
CHF 30.00/Tag |
Der Preisüberwacher hat die vorgeschlagene Tarifanpassung des Stadtrats als deutlich über dem errechneten Maximalpreis liegend eingestuft. Der Stadtrat hat deshalb gemäss Art. 14 Abs. 2 des Preisüberwachungsgesetzes die Tarifanpassung in seinem Entscheid zu begründen. Dies hat er in einem Schreiben vom 13. Januar 2025 an den Preisüberwacher wie folgt getan:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. November 2024, in dem Sie Ihre Empfehlungen zur Erhöhung der Parkiergebühren dargelegt haben. Sie halten die vorgeschlagene Erhöhung des Tarifs für deutlich über dem errechneten Maximalpreis. Dies wird durch den Vergleich mit anderen Schweizer Städten sowie durch eine detaillierte Analyse der Parkplatzsituation in Stein am Rhein belegt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 über Ihre Empfehlung beraten. Dabei möchte der Stadtrat zunächst darauf hinweisen, dass in Ihrer Berechnung der Jahresparkkarten die Gebühr für Laternenparkplätze zugrunde gelegt wurde. Tatsächlich hätten jedoch die Parkgebühren für Parkuhrenparkplätze berücksichtigt werden müssen, da sich die angebotenen Parkkarten auf Parkplätze mit Parkuhrenbewirtschaftung beziehen und nicht auf Laternenparkplätze. Berücksichtigt man diesen Aspekt und wendet die entsprechenden Berechnungen für Parkuhrenparkplätze an, ergibt sich ein Preis von CHF 886.00 für Jahresparkkarten und CHF 74.00 für Monatsparkkarten.
Des Weiteren wurden für den Tarifvergleich Städte mit mehr als 20'000 Einwohnern herangezogen. Dabei wird jedoch ausser Acht gelassen, dass Stein am Rhein lediglich 3'600 Einwohner zählt und jährlich rund 800'000 Touristinnen und Touristen anzieht. Alle touristischen Ausgaben, wie der Betrieb von WC-Anlagen, die touristische Wegweisung, Markierungen, die Parkplatzbewirtschaftung an sich selbst sowie weitere infrastrukturelle Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Tourismus stehen, werden vollständig über den Parkplatzfonds gedeckt. Diese wesentlichen Faktoren wurden in Ihrer Standardberechnung nicht berücksichtigt.
Mit E-Mail vom 14. November 2024 wurden Sie auf diese beiden Punkte hingewiesen. In Ihrer Antwort vom 15. November 2024 halten Sie fest, dass Ihre Empfehlung auf dem Kostendeckungsprinzip und einem standardisierten Modell basiert, wobei externe Kosten nicht berücksichtigt werden. Zudem verweisen Sie auf Art. 14 Abs. 2 PüG, der vorschreibt, dass die Empfehlung des Preisüberwachers im behördlichen Entscheid zu erwähnen ist. Wird der Empfehlung des Preisüberwachers nicht gefolgt, so ist der abweichende Entscheid in der entsprechenden Veröffentlichung zu begründen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein hat die Erhöhung der Parkgebühren weitgehend keine Auswirkungen. Sie können weiterhin von der kombinierten Jahresparkkarte profitieren, die es ihnen ermöglicht, ihr Fahrzeug auf den Ganztages-Parkplätzen ohne zeitliche Beschränkung, auch über Nacht, zu sehr moderaten Tarifen abzustellen. Auf den Tag umgerechnet belaufen sich die Kosten auf weniger als CHF 1.50. Die Gebührenerhöhung betrifft in erster Linie die Touristinnen und Touristen, die die touristische Infrastruktur in Stein am Rhein nutzen. Es wäre nicht gerechtfertigt, dass die ansässige Bevölkerung die Kosten für diese Infrastruktur trägt. Vielmehr sollte die Finanzierung verursachergerecht erfolgen, indem die Touristinnen und Touristen, die die Infrastruktur in Anspruch nehmen, auch einen entsprechenden Beitrag leisten.
Zusätzlich möchte der Stadtrat darauf hinweisen, dass der politische Wille zur Erhöhung der Parkgebühren in Stein am Rhein ebenfalls vorhanden ist. An der Sitzung des Einwohnerrats am 15. November 2024 wurde ein konsultativer Antrag zur Erhöhung der Parkgebühren diskutiert. Dabei bewerteten fünf Mitglieder des Einwohnerrats die vom Stadtrat vorgeschlagene Gebührenerhöhung, also jene, die Ihnen vorliegt, als angemessen, während sieben Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte eine noch stärkere Erhöhung bevorzugt hätten. Somit spricht sich die Mehrheit des Einwohnerrats nicht nur gegen Ihre Empfehlung aus, sondern tendiert sogar zu einer weitergehenden Erhöhung der Parkgebühren.
Abschliessend erachtet der Stadtrat die geplante Erhöhung der Parkgebühren unter Berücksichtigung der genannten Argumente als angemessen und notwendig. Die Anpassung dient dazu, die finanziellen Anforderungen der Stadt und des Parkplatzfonds langfristig zu sichern. Daher wird die Erhöhung der Parkgebühren zum 1. März 2025, wie vorgesehen, umgesetzt.
Die Erhöhung der Parkierungsgebühren ist eine notwendige Massnahme, um die finanzielle Stabilität des Parkplatzfonds zu gewährleisten. Dieser trägt entscheidend zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und dessen Infrastruktur, unterstützt den Tourismus sowie den Unterhalt touristischer Einrichtungen und sorgt für die Schaffung und Pflege öffentlicher Parkplätze und Parkhäuser.
Stadtrat Stein am Rhein
Publikation Erhöhung Parkierungsgebühren ab dem 1. März 2025