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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 17

Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist nach Voranmeldung bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden Tel 052 742 20 70.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Bauherrschaft:

Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern

2025-0016

Innere Umbauten mit Flächenabtrennung des Postgebäudes VS-Nr. 392 auf GB-Nr. 2784, Verkehrsfläche Vf, Bahnhofstrasse 13a, 8260 Stein am Rhein.

Planauflage:

Ab 4. April 2025


Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 17