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Nutzungsbeschränkungen Quartierspielplatz Degerfeld

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Juni 2025 (SRB 185/2025) folgende Nutzungseinschränkungen gemäss Art. 34 der Polizeiverordnung der Stadt Stein am Rhein für den Quartierspielplatz Degerfeld erlassen:

  • Auf dem neuen Quartierspielplatz Degerfeld gilt eine Öffnungszeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 22.00 Uhr. Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr gilt gemäss Polizeiverordnung Ruhezeit.
  • Es ist untersagt, öffentliches oder privates Eigentum unberechtigt zu verunreinigen, zu verändern, zu zerstören oder zu entfernen.
  • Es ist untersagt, Musik mittels Musikboxen abzuspielen.
  • Das Rauchen und der Konsum von Alkohol auf dem genannten Areal ist verboten.

Widerhandlungen gegen die Nutzungseinschränkungen können gemäss Art. 34 der Polizeiverordnung mit Bussen bis zu CHF 1'000.00 geahndet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gagen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Regierungsrat Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Stadtrat Stein am Rhein


Publikation Nutzungseinschränkungen Quartierspielplatz Degerfeld vom 24. Juni 2025