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Verkehrsanordnung

Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV), Art. 4 a und 13, sowie 18 des kantonalen Strassengesetzes, sowie §§ 5b und 5f der kantonalen Strassenverkehrsverordnung folgende Verkehrsanordnung beschlossen (SRB 200/2025):

Aufhebung von elf Parkplätzen an der Schiffländi auf GB-Nr. 1076. Diese befinden sich aktuell vor den GB-Nrn. 614, 615, 616, 617 und 618. Die Aufhebung der Parkplätze erfolgt ab Baubeginn Neugestaltung Schiffländi.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Regierungsrat Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Stadtrat Stein am Rhein


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