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Abstimmungsanordnung

Urnengang vom 28. September 2025

Es gelangen zur Abstimmung:

Eidgenössische Abstimmungen

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Die Öffnungszeiten des Urnenlokals sowie die Bestimmungen für die Ausübung des Stimmrechts entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis.

Entschuldigungen sind bis spätestens 1. Oktober 2025 bei der Einwohnerkontrolle einzureichen.

Stadtrat Stein am Rhein


Abstimmungsanordnung