Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 51
Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden.
Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Bauherrschaft: |
Andreas Maier & Angela Wheeler Maier, Blaurockstrasse 27, 8260 Stein am Rhein |
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2025-0040 |
Sanierung und Umnutzung des alten Waschhüsli zum Atelierraum VS-Nr. 331 auf GB-Nr. 826, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Gewässerabstandslinie, BLN-Gebiet, Rhiweg 22.1, 8260 Stein am Rhein |
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Planauflage: |
Ab 21. November 2025 |
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Bauherrschaft: |
Daniela & Roger Diethelm, Blaurockstrasse 27, 8260 Stein am Rhein |
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2025-0037 |
Abbruch und Neubau Dachstuhl mit Einbau einer zusätzlichen Wohnung VS-Nr. 669 auf GB-Nr. 1416, Wohnzone zweigeschossig W2, Baulinie Verkehr, BLN-Gebiet, Blaurockstrasse 7, 8260 Stein am Rhein |
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Planauflage: |
Ab 28. November 2025 |
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Bauherrschaft: |
Evang. ref. Kirchgemeinde Burg, Burg 3, 8260 Stein am Rhein |
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2025-0041 |
Erhaltung der Ostmauer des Römerkastells auf GB-Nr. 851, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ZöBA, Freihaltezone F, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone BS, BLN-Gebiet, Uf Burg 4, 8260 Stein am Rhein. |
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Planauflage: |
Ab 28. November 2025 |
Veröffentlichung Tiefbau
Öffentliche Planauflage – Öffentliche Bekanntmachung einer Verleihung für das Verlegen von einer Fernwärmeleitungen in Stein am Rhein, Stein am Rhein
Titel der Planauflage
Öffentliche Bekanntmachung einer Verleihung für das Verlegen von einer Fernwärmeleitungen in Stein am Rhein
Projektbeschreibung
Der Stadtrat beabsichtigt, für die nachfolgend aufgeführten städtischen Gemeindestrassen im Perimeter von der ARA bis Teile der Altstadt, eine Verleihung für das Verlegen eines Vor- und Rücklaufs der Fernwärme-Transportleitung zu erteilen. Die Verlegung erfolgt mittels Grabenaufbruch:
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GB-Nr. 266 |
Undere Obschtmäärkt |
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GB-Nr. 273 |
Stadtgarte |
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GB-Nr. 600 |
Undertor |
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GB-Nr. 1074 |
Understadt und Rathausplatz |
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GB-Nr. 1075 |
Schwarzhorngass |
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GB-Nr. 1076 |
Undertor / Chlini Schanz |
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GB-Nr. 1077 |
Choligass |
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GB-Nr. 1078 |
Undergass |
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GB-Nr. 1082 |
Fronhof |
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GB-Nr. 1085 |
Brodlaubegass |
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GB-Nr. 1086 |
Neugass |
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GB-Nr. 1129 |
Undere Obschtmäärkt |
Die Nutzung durch Fernwärme-Transportleitungen erfolgt gemäss § 8 Abs. 5 Strassenverordnung (StrV SH) ohne Entschädigung, da die Versorgung der Altstadt mit erneuerbarer Energie und Anschlussberechtigung für angrenzende Liegenschaften im öffentlichen Interesse liegt.
Die Publikation erfolgt gemäss Strassenverordnung § 8 Abs. 1.
Dauer der öffentlichen Auflage: ab Freitag, 19. Dezember 2025 für 20 Tage
Die Bauprojektunterlagen liegen während der Auflagefrist in der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 in Stein am Rhein auf und können bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
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Öffnungszeiten: |
Montag und Mittwoch, 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr |
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Dienstag, 08.30 bis 11.30 Uhr. |
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Donnerstag, 13.30 bis 18.00 Uhr. |
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Publikationsfrist kann beim Stadtrat Stein am Rhein schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der weitere Rechtsweg richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen.
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Tiefbau
Mühlenstrasse 4
8260 Stein am Rhein
Frist
20 Tage
Veröffentlichung / Planauflage Baugesuche KW 51