Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 22
Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden.
Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Bauherrschaft: |
Gnädinger Malerwerkstatt AG, Hofwiesenstrasse 18, 8260 Stein am Rhein |
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2026-0007 |
Neubau eines offenen Überdachungsanbau auf GB-Nr. 3128, Industriezone, Hofwiesenstrasse 18, 8260 Stein am Rhein
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Planauflage: |
Ab 1. Mai 2026 |
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Bauherrschaft: |
Jäger Marianne und Oetli Olaf, Fronhof 16, 8260 Stein am Rhein |
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2026-0018 |
Neuer Fassadenanstrich Seite Nord auf GB-Nr. 692, Altstadtzone A, archäologische Schutzzone AS, Baumschutzzone Bs, Gestaltungsbaulinie, Objekt von kantonaler Bedeutung, BLN-Gebiet, Rathausplatz 21, 8260 Stein am Rhein |
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Planauflage: |
Ab 1. Mai 2026 |
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Bauherrschaft: |
Develop Invest AG, Schönmaiengässchen 1, 8200 Schaffhausen |
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2025-0048 |
Neubau EFH mit Einzelgarage auf GB-Nr. 364, Wohn- & Gewerbezone zweigeschossig WG2, BLN-Gebiet, Spittelmüli, 8260 Stein am Rhein |
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Planauflage: |
Ab 15. Mai 2026 |