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Veröffentlichung Planauflage Baugesuche KW 23

Auflage: Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Mühlenstrasse 4 (Herfeld), eingesehen werden.

Dauer der Auflage: 30 Tage vom Datum dieser Ausschreibung an, soweit in der einzelnen Ausschreibung nicht eine Auflagefrist von 20 Tagen festgelegt wird.

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Stadtrat oder Baudepartement) erhoben werden.

Planauflage:

Ab 15. Mai 2026

Bauherrschaft:

Develop Invest AG, Schönmaiengässchen 1, 8200 Schaffhausen

2025-0048

Neubau EFH mit Einzelgarage, auf GB-Nr. 364, Wohn- & Gewerbezone zweigeschössig WG2 BLN-Gebiet, Spittelmüli, 8260 Stein am Rhein

Planauflage:

Ab 5. Juni 2026

Bauherrschaft:

Tobias Giger, Bruggsteg 14, 8260 Stein am Rhein
Ernst Schmid, Bruggsteg 14, 8260 Stein am Rhein

2026-0020

Neubau eines Fahrradunterstandes


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