Verkehrsanordnung
Der Stadtrat Stein am Rhein hat in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV), Art. 4 a und 13, sowie 18 des kantonalen Strassengesetzes, sowie §§ 5b und 5f der kantonalen Strassenverkehrsverordnung folgende Verkehrsanordnung beschlossen (SRB 273/2026):
Parkplatzbewirtschaftung
Änderung des gelb-markierten Parkfelds mit Zusatz «Polizei» an der Chlini Schanz 12, 8260 Stein am Rhein, auf GB-Nr. 1076, in ein Parkfeld mit weisser Markierung.
Markierung eines gelb-markierten Parkfelds mit Zusatz «Polizei» an der Mühlenstrasse 5, 8260 Stein am Rhein, auf GB-Nr. 3231.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Regierungsrat Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Stadtrat Stein am Rhein