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Sanierung der Charregasse: 29.05. bis ca. Ende Juli 2012

 

2012-05-25_Sanierungsarbeiten-Charregass  [PDF, 31.0 KB]

Die Charregass wird Ende Mai, Anfang Juni 2012 saniert. Baubeginn ist am 29. Mai, die Bauzeit dauert bis Ende Juni 2012.
Das kantonale Tiefbauamt hat die zwingende Notwendigkeit der Sanierung der Charregass angemeldet; diese steht seit mehreren Jahren an und die Gelder sind im Voranschlag des Kantons eingestellt.
Die Abklärungen bezüglich der Werkleitungssanierung zeigen, dass diese in den kommenden 15 bis 20 Jahren nicht erneuert werden müssen.
Nachdem an den im Boden verlegten Infrastrukturanlagen (Wasser, Abwasser) keine Massnahmen notwendig sind, hat sich der Stadtrat für eine rasche Sanierung ausgesprochen.
Die Situation bezüglich Langsamverkehrs (Fussgänger und Velo) wurde von den zuständigen Gremien beraten, dem Stadtrat liegen dazu nachstehende Stellungnahmen vor:

Stellungnahme kantonales Tiefbauamt

  • Die Sanierung der Kantonsstrasse ist zwingend, wurde diese doch mehrfach verschoben mit dem Hinweis auf die Gesamtsanierung im Rahmen der Initiative "Auch Vor der Brugg".
  • Brückenkopf, Fussgängerstreifen
    Das Trottoir am Brückenkopf Süd-Ost kann nicht oder nur marginal abgesenkt werden. Die Beton- bzw. Brückenkonstruktion lässt dies nicht zu.
    Der Fussgängerübergang ist daher nicht behindertentauglich, was bei Sanierungen notwendig und gesetzlich vorgegeben ist.
  • Mit einer leichten Ausweitung der Strasse Richtung West und Ost könnte eine nicht erhöhte, mit Farbe bezeichnete Mittelinsel angezeigt werden. Die leichte Absenkung des Trottoirs unter gleichzeitiger Erhöhung des Fussgängerbereichs kann der Absatz Trottoirende Brückenkopf Süd-Ost massiv reduziert werden, so dass für Rad- und Rollstuhlfahrer eine stark verbesserte Situation entsteht.
    Der Fussgängerübergang kann im Bereich der Mittelinsel eingerichtet werden.

Stellungnahme der kommunalen Arbeitsgruppe Langsamverkehr

  • Die Sanierung der Kantonsstrasse und die Verbesserung für den Langsamverkehr mit dem Markieren einer Kernfahrbahn werden begrüsst.
    Der Ausbau zur Kernfahrbahn ist nach Meinung der Arbeitsgruppe zwingend, erfolgt doch die Anbindung an das überregionale und interkantonale Radwegnetz südlich der Bahnlinie, die Verbindung auf dieses Wegnetz muss zwingend über Rheinbrücke und Charregass erfolgen.
    -       Die schnelle Umsetzung erscheint angezeigt; mit dem Aufschieben wird das Anliegen für Jahre - bis zur nächsten Sanierung der Charregass in ca. 10 bis 15 Jahren - vertagt.
    -       Die Arbeitsgruppe Langsamverkehr erachtet das Markieren des Radstreifens bergwärts als genügend, dies aus folgenden Gründen:
  • Die bergwärts fahrenden Velofahrer brauchen auf der ganzen Länge der Charregass einen genügend breiten Radstreifen(150 cm) um gut geschützt die starke Steigung von 6% bewältigen zu können.
    Die abwärts fahrenden Räder erreichen die Geschwindigkeit des motorisierten Strassenverkehrs, eine Einengung macht keinen Sinn.
    Die Sicherheit der Radfahrer ist nach Meinung der Arbeitsgruppe verbessert; sie werden - abwärts fahrend - nicht in einen Korridor und an den Rand gezwängt. Die Überfahrt von Abwasserschächten am Strassenrand sowie die Randsteine bergen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
    Der motorisierte Verkehr ist gehalten, auf die Fahrradfahrenden verstärkt Rücksicht zu nehmen.
  • Brückenkopf, Fussgängerstreifen
    Die Arbeitsgruppe erachtet es als starkes Zeichen zugunsten des Langsamverkehrs, wenn im Brückenkopfbereich die strassenquerende Situation für Fussgänger bzw. behinderte Personen verbessert werden kann. Das farbliche Markieren einer Mittelinsel macht Sinn und schafft optisch eine Verengung der Fahrbahn, was mit zur angepassten Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs führt.

Der Stadtrat hat nach allseitiger Anhörung und Abwägung der vorgebrachten Gründe und in Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beschlossen
-       von der anstehenden Sanierung der Charregass durch das kantonale Tiefbauamt zustimmend Kenntnis zu nehmen;
-       dem Errichten einer Kernfahrbahn mit einem 1,50 m breiten, bergwärts führenden Radstreifen zuzustimmen:
-       der Verbesserung der Fussgängerführung im Bereich Brückenkopf Süd zuzustimmen und den notwendigen Kredit zur Umsetzung der baulichen Massnahmen zulasten 
        der Laufenden Rechnung 2012 zu genehmigen.

Der Stadtrat ist erfreut, dass mit der Sanierung, die Ende Mai, Anfang Juni erfolgt, die Charregass aufgewertet, die Verkehrssituation verbessert und Anliegen des Langsamverkehrs und betreffend der Behindertentauglichkeit berücksichtigt werden.

Wir danken für Ihre Geduld während der Bauzeit.

Stadtrat Stein am Rhein

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