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Einwohnerrat vom 17.06.2011: Beschlüsse

 

Beschlüsse des Einwohnerrates

 

Sitzung vom 17. Juni 2011

 

 

Traktanden

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 8. April 2011
Beschluss:   Genehmigt

 

2.         Jahresrechnung 2010: Beratung und Genehmigung
Beschluss:   Genehmigt

 

3.         Alters- und Pflegeheim Clara Dietiker:
Anpassung Heimreglement, Nachvollzug der gesetzlichen Vorgaben
Orientierung über Leistungsauftrag und Vertrag der Gemeinden Ramsen, Thayngen und Stein am Rhein betr. Aufnahmebedingungen
Beschluss:   Genehmigt

 

4.         Bildung der Spitex-Organisation Bezirk Stein
Genehmigung des Spitex-Reglements, und der Stellenplananpassungen
Orientierung über die Leistungsvereinbarung der Gemeinden Buch, Hemishofen Ramsen und Stein am Rhein
Beschluss:   Genehmigt

 

5.         Erneuerung und Sanierung Grundwasserpumpwerk Etzwilen
Erneuerung Wassertransportleitung ab Pumpwerk Etzwilen nach Stein am Rhein -
Erneuerung der Steuerung der Wasserversorgung
Genehmigung des notwendigen Baukredites von Fr. 2'480'000.--
Beschluss:   Genehmigt

 

6.         Verkehrsberuhigung und Sanierung der Strasse und Werkleitungen Langstuck: Genehmigung des Baukredites von Fr. 176'000.--
Beschluss:   Genehmigt

 

7.         Strassenentwässerung GB Nr. 2225, Hohrainstrasse – Neubau
Genehmigung des Baukredites von Fr. 47‘000.--
Beschluss:   Genehmigt

 

8.         Volksmotion Hagmann „Erarbeiten eines Baueingabeprojektes für die Umnutzung des Zeughauses in ein vollautomatisches Parkhaus“:
Beschluss:   Nicht überwiesen

 

9.         Motion Käser:             Anpassung des Leitbildes der Stadt Stein am Rhein
Beschluss:   Überwiesen

 

10.      Motion Knecht:          Antrag Änderung Art. 4 Geschäftsordnung des Einwohnerrates
Beschluss:   Überwiesen

 

11.      Postulat Knecht         Überprüfen von Art. 32 Geschäftsordnung des Einwohnerrates
Beschluss:   Überwiesen

 


Rechtsmittel

 

Die Beschlüsse des Einwohnerrates können gemäss Art. 127 des Gemeindegesetzes innert 20 Tagen mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

 

 

Referendum

 

Der Beschluss

 

-       Traktandum 5, „Erneuerung des Grundwasserpumpwerks Etzwilen, der Transportleitung Etzwilen-Stein am Rhein sowie der Steuerung, Genehmigung des Baukredites von Fr. 2'480'000“ unterliegt dem obligatorischen Referendum gemäss Art. 9 lit. f, Verfassung der Einwohnergemeinde.
Der Stadtrat legt den Abstimmungstermin fest.

 

 

Aktenauflage

 

Die Akten liegen während 20 Tagen in der Stadtratskanzlei, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 10, zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stein am Rhein, 20. Juni 2011

 

Im Auftrage der Aktuarin des Einwohnerrates
Die Stadtratskanzlei