Stadtfriedhof, Grabräumungen
Aufhebung der Gräber "Grabfeld B", Reihen 1 – 6
Ab Mitte Januar 2011 werden auf dem Stadtfriedhof Stein am Rhein die Gräber des Grabfeldes B, Reihen 1 bis 6, nach Ablauf der Pietätsfrist aufgehoben. Es betrifft dies die Gräber aus den Jahren 1977 bis 1983.
Die Angehörigen sind berechtigt, Grabzeichen und Grabschmuck in der Zeit vom 10. bis 15. Dezember 2010 und vom 03. bis 15. Januar 2011 zu entfernen. Nach diesem Datum verfügt die Friedhofverwaltung über die verbleibenden Grabzeichen und den Grabschmuck.
Erdbestattungsgräber, in welchen später Urnen beigesetzt wurden, können von dieser Räumung nicht ausgeschlossen werden. Auf Wunsch werden den Angehörigen die Urnen ausgehändigt.
Im "Grabfeld C" sind einige Urnen-Reihengräber, die für Bestattungen von ausgegrabenen Urnen zur Verfügung stünden. Sollte eine der Urnen im "Grabfeld C" bestattet werden, wenden sich die Angehörigen an den Friedhofgärtner. Die Kosten für die Neubestattung betragen Fr. 250.00.
Der Stadtrat macht keine weiteren persönlichen Mitteilungen betreffend der Grabaufhebung.
Für Fragen steht Friedhofgärtner Michael Stoll (Tel. 052 741 23 56) gerne zur Verfügung.
Stein am Rhein, 28. Oktober 2010
Stadtrat Stein am Rhein