Abbruch der Liegenschaft Fridau
Der geplante Abbruch der Liegenschaft Fridau hat zu einer Petition mit insgesamt rund 40 Unterschriften geführt. Die Petition fordert auf den Abbruch der Liegenschaft Fridau zu verzichten. Beim Abbruch des Gebäudes handelt es sich um eine umsichtig und sorgfältig breit abgeklärte Massnahme, welche durch den Einwohnerrat in zustimmenden Sinn genehmigt worden ist. Das Gebäude ist nicht im kommunalen Inventar von schützenswerten Bauten der Stadt Stein am Rhein verzeichnet. Die in Auftrag gegebenen Gutachten haben ergeben, dass das Gebäude an sich und in seiner Umgebung keine explizite Schutzwürdigkeit aufweist. Der Stadtrat verkennt nicht, dass mit der Fridau viele Geschichten und emotionale Bindungen verbunden sind. Ungeachtet der emotionalen Bindungen hat ein Grundeigentümer einer Liegenschaft abzuwägen, ob das Gebäude in ihrer Substanz vernünftig und zonenkonform in Gebrauch genommen werden kann. Dies wurde nun durch Gutachten verneint. Der Abbruch muss auch aus Sicherheitsgründen erfolgen. Einzelne Gebäudeteile drohen aus statischen Gründen einzustürzen. Heute wird der Gebäudeteil provisorisch statisch gesichert. Ein vorläufiges «Stehen-lassen» des Gebäudes wäre zwingend mit höheren gebäudesichernden Investitionen verbunden, was angesichts des Bauzustandes nicht zu rechtfertigen ist.
Der Stadtrat zeigt für das Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre Verständnis, hält aber an seinem Entscheid, die Liegenschaft Fridau abzubrechen, fest. Mit den Abbrucharbeiten wird im Mai/Juni 2021 begonnen.
STADTRAT STEIN AM RHEIN