Infoblatt Nr. 3
Mitteilungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung
Entsorgungsgebühren
Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2020 das neue Abfallreglement genehmigt, welches auf den 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt wurde. Die Teilrevision wurde nötig, da die Stadt Stein am Rhein vom Bund aufgefordert wurde, den Betrieb im Bereich Siedlungsabfallentsorgung kostendeckend zu betreiben. Die wesentlichen Neuerungen sind die Einführung einer Grundgebühr von Fr. 30.- pro Person ab dem 20. Altersjahr und Fr. 70.- (bis 10 Beschäftigte) bzw. Fr. 200.- (mehr als 10 Beschäftigte) für jeden in Stein am Rhein domizilierten Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb. Die Sackgebühren bleiben gleich. Mit der Erhebung einer Grundgebühr verbessert sich die Kostendeckung des Entsorgungswesens wesentlich. Eine verursachergerechte Entsorgung des Grünguts wird damit zwar noch nicht erreicht; die Massnahme ist aber ein praktikabler Kompromiss.
Das Gebührenreglement kann auf der Homepage unter Rechtsbuch, Abfallentsorgung Reglement 814-110 als PDF heruntergeladen werden.
Baustelle Degerfeldstrasse/Nägelisee
Anfang August werden die Bauarbeiten an der Degerfeldstrasse sowie der Strasse Nägelisee beginnen. Die Wasserleitungen und die Kanalisation werden saniert, die "Industriestrasse" ausgebaut. Während der Bauzeit kann es zwischenzeitlich zu Verkehrseinschränkungen und zu höheren Immissionen kommen. Der Stadtrat bittet die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis.
Veranstaltung zur Schiffländi und Siedlungsentwicklungskonferenz
Im April/Mai hat eine Bevölkerungsumfrage zur Neugestaltung der Schiffländi stattgefunden. Dem Stadtrat war es ein Anliegen, die Bedürfnisse der Bevölkerung an die Schiffländi abzuholen, bevor die Gestaltung an die Hand genommen wird. Denn die Schiffländi soll auch zukünftig nicht nur den Touristen zur Verfügung stehen, sondern auch ein wichtiger Aufenthaltsort für die Bevölkerung sein.
An der Bevölkerungsumfrage haben fast 400 Personen teilgenommen. Die grosse Beteiligung der Bevölkerung an der Umfrage hat die Projektverantwortlichen der Stadt sehr gefreut und zeigt, wie wichtig die Schiffländi für die Bevölkerung ist. Die Antworten haben wichtige Anhaltspunkte für die Neugestaltung der Schiffländi geliefert.
Weiter hat am 17. Juni 2021 die zweite Siedlungsentwicklungskonferenz unter Teilnahme zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner stattgefunden. Mit dem Leitbild Siedlungsentwicklung erfüllt die Stadt Stein am Rhein die aktuellen raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton. Zudem schafft sie die Voraussetzungen dafür, dass sich Stein am Rhein mit all seinen Qualitäten als lebenswerte Kleinstadt nachhaltig weiterentwickeln kann. Die Bevölkerung von Stein am Rhein hat bei allen Phasen der Erarbeitung des Leitbildes die Möglichkeit, sich einzubringen und mitzuwirken.
Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, die Bevölkerung in den weiteren Prozess miteinzubeziehen. Er wird regelmässig über den Stand der Projekte informieren.
Weitere Informationen zu den beiden Projekten finden Sie unter https://gestaltungschifflaendi.e-mitwirkung.ch/ und https://steinamrhein.e-mitwirkung.ch/.
Der Stadtrat bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen Teilnehmenden für ihren Beitrag.
Verkauf Industriegrundstück Hoofwis
Der Einwohnerrat übergab dem Stadtrat mit Beschluss vom 23. Juni 2017 die Kompetenz, unter Auflage gewisser Anforderungen, zum Verkauf des Industriegrundstücks Hoofwis, GB 1686. Die Firma TIT Imhof AG hat sich intensiv um dieses Grundstück bemüht. Der Stadtrat hat nun an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 dem Verkaufsvertrags-Entwurf zur Veräusserung des Grundstückes an die Firma TIT Imhof AG zugestimmt.
Einbürgerungen
Folgenden Personen werden die Bürgerrechte des Kantons Schaffhausen und dasjenige der Stadt Stein am Rhein erteilt:
- Bolliger Selina
- Bossi Kevin Remo
- Schnarwiler Thomas, Schnarwiler Martha und Schnarwiler Vanessa
Unter Vorbehalt der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und der Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Schaffhausen werden in das Bürgerrecht der Stadt Stein am Rhein aufgenommen:
- Hahn Basil
- Haller Hanspeter, Mondello Haller Rosamaria und Haller Gioia
- Hauser Nicole
- Menzer Angela
- Peters Martina
Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchen und Bäumen
Gestützt auf Art. 94d EG zum ZGB und §15 Strassenverordnung des Kantons Schaffhausen ersuchen wir die Liegenschaftsbesitzer, die auf das öffentliche Strassen- und Weggebiet überragenden Äste und Pflanzungen jeder Art auf das nötige Mass zurückzuschneiden.
Die öffentliche Beleuchtung, Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein. Es sind folgende Höhen einzuhalten:
- entlang Trottoirs: 2.50 m
- entlang Strassen: 4.50 m

Diese Unterhaltsarbeiten sind im Interesse der Verkehrssicherheit auszuführen und nötigenfalls im Verlauf der Vegetationsperiode erneut umzusetzen.
Bei Nichtbeachten dieser Aufforderung wird das Zurückschneiden nach einmaliger Ansetzung einer Frist zu Lasten der Grundeigentümer fachtechnisch ausgeführt.
Den Personen, welche ihre Grünhecken, Sträucher und Bäume immer vorbildlich zurückschneiden, gebührt ein grosser Dank.
Erfolgreiche Lehrabschlüsse
Stadtverwaltung
- Sakiri Aleyna, Kauffrau EFZ
Altersheim
- Frei Ronja, Fachfrau Gesundheit EFZ
- Schlegel Fabienne, Fachfrau Gesundheit EFZ
- Zollinger Samanta, Assistentin Gesundheit und Soziales EBA
- Nyidon Kasa Tenzin, Köchin EFZ
Der Stadtrat gratuliert allen Lehrabgängerinnen ganz herzlich zum erfolgreichen Lehrabschuss. Er wünscht allen viel Glück und alles Gute auf dem weiteren Lebensweg.
STADTRAT STEIN AM RHEIN