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Mitteilungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung

Infoblatt-Nr. 5

Keine Busse mehr durch die Altstadt ab dem Fahrplanwechsel 2022/23

Seit anfangs August fährt nur noch der Höribus zweimal täglich durch die Altstadt von Stein am Rhein. Der Südbadenbus kann seit diesem Zeitpunkt über den Chirchhofplatz verkehren, da neue, kleinere Busse angeschafft wurden. Ab dem Fahrplanwechsel 2022/23 am 12. Dezember 2021 wird auch noch der letzte verbliebene Bus die Fahrt durch die Altstadt einstellen, da die Fahrtstrecke verkürzt wird. Der Höribus wird zukünftig nur noch zwischen Öhningen und Stein am Rhein, Undertor, verkehren.

Der Stadtrat begrüsst es sehr, dass ab dem Fahrplanwechsel 2022/23 keine Busse mehr durch die Altstadt fahren, da die Fussgängersicherheit erhöht wird und es bei der Altstadtplanung einen erhöhten Handlungsspielraum gibt.

So klappt's bei der nächsten Abstimmung

Das Wahlbüro stellt immer wieder fest, dass es bei Wahlen und Abstimmungen ungültige briefliche Stimmabgaben gibt. Daher hier nochmals eine kurze Anleitung.

Wenn Stimmzettel wegen Formfehlern ungültig sind, ist das ärgerlich. Immerhin haben sich die stimmberechtigten Personen die Mühe gemacht und die Zeit genommen, ihre Stimme abzugeben. Die häufigsten Ursachen für Ungültigkeit sind:

  • fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis
  • der Stimmrechtsausweis wird zusammen mit den Stimmzetteln im Stimmcouvert verpackt.

So geht's richtig:

Wenn Sie das Abstimmungsmaterial im Briefkasten vorfinden, reissen Sie zum Öffnen behutsam die Aufreisslasche auf der Rückseite auf. Der Umschlag dient als Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe!

Tragen Sie Ihre Antworten mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber auf dem offiziellen Stimmzettel ein. Bitte reissen Sie die Stimmzettel nicht auseinander! Das erleichtert dem Wahlbüro die Arbeit.

Legen Sie den/die ausgefüllten Stimmzettel ungefaltet in den dafür vorgesehenen Umschlag – und kleben Sie diesen unbedingt zu!

Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis handschriftlich!

Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmcouvert mit den Stimmzetteln in das Antwortcouvert.

Werfen Sie das Antwortcouvert in den Briefkasten beim Rathauseingang oder schicken Sie es per Post dorthin – bis spätestens am Donnerstag vor dem Abstimmungstermin muss das Couvert bei der Post eingeworfen werden. Das Antwortcouvert ist bereits vorfrankiert.

Der Stadt ist es ein Anliegen, dass Ihre per brieflicher Stimmabgabe eingereichten Stimmzettel gültig sind, damit auch Ihre Stimme bei der Ermittlung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse berücksichtigt werden kann.

Einbürgerungen

Gestützt auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung werden in das Bürgerrecht der Stadt Stein am Rhein und des Kantons Schaffhausen aufgenommen:

  • Basil Hahn, deutscher Staatsangehöriger
  • Resul Salija, nordmazedonischer Staatsangehöriger

Ergebnis Lohngleichheitsanalyse

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Gesetzesänderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde um die Pflicht für Arbeitgebende zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden am Anfang eines Jahres müssen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Die erste Lohngleichheitsanalyse musste bis spätestens 30. Juni 2021 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analyse-Tool «Logib» durchgeführt werden und ist im Grundsatz alle vier Jahre zu wiederholen. Die Stadt Stein am Rhein liess ihre Lohngleichheitsanalyse durch die Firma Baumgartner & Wüst GmbH überprüfen. Diese bestätigte, dass die Lohngleichheitsanalyse in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes entspricht.

Die Stadt Stein am Rhein hat alle städtischen Betriebe berücksichtigt und die Lohngleichheitsanalyse vorschriftsgemäss durchgeführt. Gesamthaft hat die Stadt Stein am Rhein im Referenzmonat Dezember 2020 131 Personen in der Analyse berücksichtigt, davon 100 (76.3%) Frauen und 31 (23.7%) Männer.

Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 1.9% weniger. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.

Personelles

Eintritte:

Jessica Sätteli hat am 1. Oktober 2021 ihre Stelle als Fachfrau Betreuung in der Kindertagesstätte Schatztrue angetreten. Der Stadtrat wünscht ihr viel Freude in ihrer neuen Aufgabe und gutes Gelingen.

Austritte:

Karin de Ruyter per 31. Januar 2022

Seit Januar 2013 stand Karin de Ruyter im Dienste der Stadt Stein am Rhein. Zuerst als Sachbearbeiterin in der Stadtkanzlei und ab
1. Januar 2019 als Schulsekretärin. Für die wertvoll geleistete Arbeit in dieser Zeit dankt der Stadtrat ihr herzlich und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft.

Lehrstellen:

Die Lehrstelle als Forstwart EFZ auf den Sommer 2022 ist noch zu vergeben. Interessierte dürfen sich beim Forstverwalter, Stefan Haab, unter 079 462 80 48 melden. Die genaue Stellenausschreibung ist auf der Homepage unter www.steinamrhein.ch unter der Rubrik «vakante Stellen» zu finden.

Praktikumsstelle:

In der Kindertagesstätte Schatztrue ist eine Praktikumsstelle mit Stellenantritt nach Vereinbarung zu vergeben. Das Stelleninserat ist auf der Homepage unter www.steinamrhein.ch unter der Rubrik «vakante Stellen» zu finden.

STADTRAT STEIN AM RHEIN