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Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

In einer Hobby-Geflügelhaltung im Zürcher Unterland erkrankten Hühner an einer hoch-ansteckenden Variante der Vogelgrippe. Zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche werden im Seuchenbetrieb sowie in einer Schutz- und Überwachungszone einschnei-dende Massnahmen umgesetzt. Auch Teile des Kantons Schaffhausens liegen in der Überwachungszone. Da sich die Vogelgrippe in den umliegenden Ländern ausbreitet, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen zudem Vorkehrungen getroffen, welche das ganze Mittelland betreffen. Ein weiterer Eintrag des Virus von Wildvögeln in einen Haustierbestand soll verhindert werden.

Überwachungszone um den Seuchenbetrieb
In den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb gelten ab Samstag die höchsten Sicherheits-bestimmungen. Die Überwachungszone umfasst in Schaffhausen die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen sowie die Gebiete südlich der Bahnlinie in den Gemeinden Trasadingen, Wil-chingen und Neunkirch. Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen einhalten. Amtliche Tierärzte des Veterinäramts überprüfen in diesen Beständen den Seuchenstatus des Geflügels. Eier und Geflügel dürfen in der Zone nur unter strengen Auflagen und mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes transportiert werden.

Kontroll- und Beobachtungsgebiet entlang Untersee und Rhein
Um ein Übergreifen der Seuche von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, gilt ab Mon-tag entlang des Untersees und des Rheins in einem 1 km-Uferstreifen ein Kontrollgebiet und in einem 3 km-Uferstreifen ein Beobachtungsgebiet.
Im Kontrollgebiet gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aus-senräume mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt
vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. In den Beobachtungsgebieten ist das Geflügel
besonders gut zu beobachten, Todesfälle sind aufzuzeichnen und Krankheitssymptome
und Seuchenverdacht sind zu melden.


Zu beachten ist, dass jede Geflügelhaltung beim Landwirtschaftsamt gemeldet sein muss. Dies betrifft kleine Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren genauso wie grössere Nutztierbestände. nNach heutigem Wissenstand ist der aktuell zirkulierende Virusstamm auf den Menschen nicht übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

Das Veterinäramt bittet die Geflügelhalter, die Massnahmen konsequent umzusetzen, um so einen Eintrag der Krankheit in den Hausgeflügelbestand zu vermeiden und bedankt sich für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Vogelgrippe.

Schaffhausen, 26. November 2021 Veterinäramt Schaffhausen

Weitere Auskünfte erteilt:
Peter Uehlinger, Kantonstierarzt
052 632 71 01 veterinaeramt@sh.ch

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auf der Homepage des BLV verfügbar: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html