Neuregelung amtliches Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Stein am Rhein
In den vergangenen Jahren hat sich die Informationsbeschaffung weiter stark in die digitale Welt verschoben, weshalb der Stadtrat die Publikationsorgane für amtliche Publikationen neu bestimmt hat. Zukünftig gilt für die Einwohnergemeinde Stein am Rhein die Homepage der Einwohnergemeinde Stein am Rhein als amtliches Publikationsorgan. Zudem bleibt aufgrund der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein der Anschlagkasten im Adlergässli amtliches Publikationsorgan. Amtliche Publikationen, die aufgrund von übergeordneten Gesetzgebungen im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen veröffentlicht werden müssen, sind von dieser Neuregelung nicht betroffen. Zudem werden sie unverbindlich weiterhin im Steiner Anzeiger publiziert.
Auf der Homepage werden die amtlichen Publikationen unter der neugeschaffenen Rubrik "Amtliche Publikationen" veröffentlicht. Die amtlichen Publikationen werden auch via Newsletter verschickt. Klicken Sie unter Toplinks auf Informationen und danach auf Newsletter anmelden, um sich für den Newsletter zu registrieren. Sie erhalten danach alle amtlichen Publikation per E-Mail zugesandt.
STADTRAT STEIN AM RHEIN