Navigieren in Stein am Rhein

Stellungnahme des Stadtrates zur Medienmitteilung der Genossenschaft Alterswohnungen zur Fridau vom 22. April 2022

Das Interesse der Stadt Stein am Rhein am Bau der altersgerechten Wohnungen mit Begleitung auf dem Fridau-Areal, ist unverändert hoch. Um die Finanzierung des Projektes (weiterhin) zu garantieren, hat der Stadtrat im Januar dieses Jahres auch dem Vorschlag der Jakob und Emma Windler-Stiftung wegen geänderten Anlagerichtlinien zugestimmt, deren versprochenen Anteil am Genossenschaftskapital in der Höhe von einer Million Franken schenkungsweise zu übernehmen.  

Im Sommer 2021 reichte der Verein Chlingebike eine Anfrage beim Stadtrat ein, ob in Stein am Rhein eine Pumptrackanlage errichtet werden könnte. Der Stadtrat hat nach einer eingehenden internen Analyse das Anliegen positiv bewertet, eine umfassende Standortanalyse mehrerer Möglichkeiten durchgeführt und abschliessend den Fokus auf das Areal Fridau Süd gelegt, weil an allen anderen Orten die Nachteile deutlich überwiegen bzw. eine Umsetzung sich als kurzfristig kaum möglich erwies.

Da die Nutzung der Areale Fridau Nord und Süd, auch auf Grund der Erschliessung der Villa Heinz abgestimmt werden muss, stand der Stadtrat ab Spätsommer im regelmässigen Austausch mit Genossenschaftsvertretern zwecks Abgleiches der verschiedenen Ansprüche, Gestaltung des Raumes zwischen der Anlage und den Alterswohnungen sowie der notwendigen Rahmenbedingungen.

Für den Stadtrat waren folgende Grundlagen klar definiert: Es handelt sich um eine reine Pumptrack-Sportanlage für das anerkannt emissionsarme Befahren mit nicht motorisierten Fahrrädern, das Areal wird eingezäunt und die Öffnungszeiten eingeschränkt. Es wird keine Beleuchtung angebracht, was im Frühling und Herbst zu natürlichen früheren Schliesszeiten führt. Das Areal bietet keinen Raum für Begleitaktivitäten wie Grillen, Herumliegen, kleine Feste feiern etc. – dafür gibt es andere Areale und Räume. Weitere Einschränkungen wie Musikverbot, Rauchverbot und Alkoholverbot werden im Betriebsreglement festgehalten, wobei wie erwähnt keine Freiräume für solche Aktivitäten bestehen neben den Fahrbahnen. Der Stadtrat sieht gerade in einer organsierten und eingeschränkten Nutzung des Areals einen Vorteil gegenüber einem freien offenen Park, dessen Nutzung im Sommer auch abends und nachts schlecht gesteuert werden kann.

Zugegeben: wir haben, wie weitere Beteiligten ebenso, niemals mit einer solchen Kampagne gegen dieses Projekt gerechnet. Retrospektiv ist aus diesem Blickwinkel die anfängliche Kommunikation ungenügend verlaufen. Wir waren und sind der Überzeugung, eine gute Planung auch für die Ansprüche der Genossenschaftsbewohner vorgenommen zu haben, insbesondere zur Verhinderung von störenden (Lärm)Emissionen.

Angesichts der Diskussion in den Medien und auch im Einwohnerrat hat der Stadtrat die geprüften Areale nochmals detailliert reevaluiert und dem Einwohnerrat sowie der Genossenschaft ausführlich dargelegt. Viele der diskutierten Areale kommen aus nachvollziehbaren Gründen nicht in Frage, sei es aus planerischen (mangelnde Erschliessung/Bahnunterführungsplanung, noch offene Fragen aus der Siedlungsentwicklung, falsche Zonen) oder räumlichen Gründen (Dimensionierung, Hanglage, andere konkurrierende Bedürfnisse).

Lediglich im Areal Bernhardsgarten- / Fussballplatz-Areal wäre langfristig eine Anlage denkbar, wobei hier in den nächsten zwei bis vier Jahren zuerst grundsätzliche Fragen geklärt werden müssten wie z.B.

  • Lösung und Verbesserung der jetzt schon kritischen Verkehrserschliessung Degerfeld
  • Fehlende Infrastruktur, zu wenig Parkplätze etc.
  • Gestaltung als durchgrüntes Wohn und Mischquartier südlich Bahnhof/Degerfeld gemäss Leitbild Siedlungsentwicklung
  • Neben dem Erhalt der reinen Grünzonen Fussballplatz/Bernhardsgarten muss noch geplant werden, wo Spielplatzräume und eventuelle weitere Aktivitäten freigespielt werden und mit anderen Interessen in Einklang gebracht werden

Nachdem der Stadtrat seine Abklärungen zweimal vertieft vorgenommen hat, ist er zur Überzeugung gelangt, dass für eine kurzfristige Realisierung kein anderes Areal zur Verfügung steht als die Fridau.

Es liegt eine Planung vor, die das Angebot als reine Pumptracksportanlage ohne nutzbare Begleiträume für potentiell störende Aktivitäten bestimmt, sprich eingeschränkte Öffnungszeiten und fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit sowie explizite Verbote wie Rauchen/Alkohol/Musikabspielen. Weitere geplante Massnahmen sehen gegen Norden gestalterisch attraktive und abgrenzende Bepflanzungen vor (z.B. Hecken und Bäume) und es sollen die maximalen Abstände zu den Alterswohnungen berücksichtigt werden. Der Stadtrat sieht sich klar in der Pflicht, die einschränkenden Nutzungsbedingungen in im vorhandenen Vertrag und Nutzungsreglement festzulegen und deren Einhalten strikte durchzusetzen. Die Einhaltung der Regeln kann durch eine weitere Einschränkung der Öffnungszeiten gesteuert werden. Die vielen positiven Stimmen – in der Genossenschaft zurzeit zwar in der Minderheit – aus der Öffentlichkeit gilt es auch wahrzunehmen.

Selbstverständlich steht der Stadtrat auch als Vertretung der Genossenschaftsbeteiligung der Stadt (mit einer Stimme) weiterhin in engem lösungsorientiertem Kontakt mit der Genossenschaftsverwaltung und in Mitverantwortung für die Realisierbarkeit/Finanzierung des Projekts kurz vor dem Baustart. In diesem Sinne wird die Stadt laufend Hand bieten für eine weitere Unterstützung des Projekts, gemeinsam mit der Verwaltung entsprechend dem Stand der Planung und weiteren sich ergebenden Notwendigkeiten.

STADTRAT STEIN AM RHEIN