Infoblatt Nr. 3 vom 24. Mai 2022
Mitteilungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung
Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde Stein am Rhein mit positivem Ergebnis
Die Jahresrechnung 2021 schliesst mit einem sehr erfreulichen Ertragsüberschuss von CHF 1'627'298.67 ab. CHF 1'400'000.00 des Gewinns werden in der Jahresrechnung der finanzpolitischen Reserve zugewiesen. Der Stadtrat erachtet es im Hinblick auf zukünftige Investitionen als wichtig die finanzpolitischen Reserven zu erhöhen und wird dem Einwohnerrat beantragen, die Obergrenze der finanzpolitischen Reserve aufzuheben und 1.4 Millionen Franken der finanzpolitischen Reserve zuzuweisen. Nach Einlage in die finanzpolitische Reserve verbleibt ein Ertragsüberschuss von CHF 227'298'67 in der Jahresrechnung. Dies bei einem Aufwand von CHF 28'273'543.28 und einem Ertrag von CHF 28'500'841.95. Budgetiert für das Jahr 2021 wurde ein Verlust von CHF 478'100. Das gute Ergebnis wurde dank zusätzlichen ordentlichen und ausserordentlichen Steuerreinnahmen und der abschliessenden Auflösung von Rückstellungen im Rahmen der neuen Rechnungslegung HRM2 erzielt.
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Nettoaufwand in CHF |
Rechnung 2021 |
Budget 2021 |
Veränderung in % |
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0 Allgemeine Verwaltung |
2'448'533.64 |
2'067'300 |
18.44% |
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1 Öffentliche Sicherheit |
490'957.58 |
587'000 |
-16.36% |
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2 Bildung |
3'892'252.20 |
4'063'300 |
-4.21% |
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3 Kultur, Freizeit |
585'248.79 |
739'900 |
-20.90% |
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4 Gesundheit |
809'274.85 |
571'700 |
41.56% |
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5 Soziale Wohlfahrt |
1'244'318.21 |
1'862'700 |
-33.20% |
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6 Verkehr |
630'824.60 |
775'700 |
-18.68% |
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7 Umwelt, Raumordnung |
140'615.05 |
35'500 |
296.10% |
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8 Volkswirtschaft |
139'004.96 |
221'300 |
-37.19% |
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9 Finanzen, Steuern |
-10'608'328.55 |
-10'446'300 |
1.55% |
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Ergebnis |
227'298.67 |
-478'100.00 |
Die angefallenen Nettoinvestitionen im Jahr 2021 über CHF 1'254'215.98 konnten wie in den Vorjahren vollständig mit den laufenden Einnahmen und vorhandenen Mitteln finanziert werden. Für die Investitionen sind keine neuen Fremdgelder aufgenommen worden.
Die Investitionsrechnung umfasst unter anderem folgende Projekte:
- Planung Neugestaltung Schiffländi mit Platz und Kleinboothafen
- Diverse Sanierungen im Bereich der Gemeindestrassen, Wasser und Abwasserversorgung
- Planung Sanierung Rathaus
Der Stadtrat legt dem Einwohnerrat an dessen Sitzung vom 24. Juni 2022 die Jahresrechnung 2021 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 227'298.67 (nach Einlage in die finanzpolitische Reserve) zur Genehmigung vor und beantragt gleichzeitig die Aufhebung der Obergrenze auf CHF 3'000'000.00 für die finanzpolitische Reserve.
Der Stadtrat dankt allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche mit ihrer konsequenten Budgettreue der Stadt zu diesem sehr guten Abschluss verholfen haben. Ebenso geht ein grosser Dank an die Jakob und Emma Windler-Stiftung, welche sich grosszügig an den Kosten diverser Projekte beteiligt hat.
Rezertifizierung UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde»
Die Stadt Stein am Rhein besitzt seit dem Jahr 2019 das UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde». Die Stadt hat mit dem Aktionsplan 2020 - 2023 Ziele definiert, welche darauf abzielen, Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, fördern und mitwirken zu lassen. In der Zwischenzeit ist die Umsetzung der im Aktionsplan ausgewiesenen Ziele im Gange und es wurde von der Arbeitsgruppe ein Zwischenbericht erstellt. Der Stadtrat hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen und entschieden, die Weiterführung des UNICEF-Labels sowie die einhergehende Rezertifizierung aktiv anzugehen.
Bewilligung Staaner Stadtlauf
Der Stadtrat hat dem OK Staaner Stadtlauf die Bewilligung für den diesjährigen Stadtlauf, welcher am 26. November 2022 stattfinden wird, erteilt. Für den Staaner Stadtlauf sind insgesamt drei Streckenführungen vorgesehen, unter anderem führt nach neuem Konzept erstmals eine Strecke über die Rheinbrücke nach Vor der Brugg.
Einbürgerungen
Unter Vorbehalt der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und der Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Schaffhausen wird in das Bürgerrecht der Stadt Stein am Rhein aufgenommen:
- Brouwer Melina, deutsche Staatsangehörige
Personelles
Austritte:
Jessica Burton per 30. Juni 2022
Nachdem Jessica Burton bereits ihre Ausbildung zur Fachfrau Betreuung Kinder in der Kindertagesstätte Schatztrue absolviert hatte, arbeitete sie danach für drei weitere Jahre in der Kita. Der Stadtrat dankt ihr für die wertvoll geleistete Arbeit in den letzten Jahren und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Susanne Günter per 31. Juli 2022
Seit 1997 stand Susanne Günter als Hauswartin der Schulanlage Schanz im Dienste der Stadt Stein am Rhein. Für die wertvoll geleistete Arbeit in dieser Zeit dankt der Stadtrat ihr herzlich und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft.
Barbara Schmid per 31. Juli 2022
Fünf Jahre stand Barbara Schmid als Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung im Dienste der Stadt Stein am Rhein. Während dieser Zeit hat sie wertvolle Arbeit geleistet, für die ihr der Stadtrat herzlich dankt. Für die Zukunft wünscht er ihr alles Gute.
Einführung QR-Einzahlungsscheine für die Steuerrechnungen
Da per 30.09.2022 in der ganzen Schweiz keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet werden können, hat die Kantonale Steuerverwaltung Anfang April 2022 auf QR-Einzahlungsscheine umgestellt. Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Einzahlungsscheine und passen Sie allfällige Daueraufträge pünktlich anhand eines QR-Einzahlungsscheines an.
Für Fragen steht Ihnen die Steuerverwaltung unter Tel. 052 742 20 60 oder per Mail unter stadtkasse@steinamrhein.ch gerne zur Verfügung.
Fahrplanentwurf 2023: Vernehmlassungsverfahren
Die Koordinationsstelle Öffentlicher Verkehr des Kantons Schaffhausen führt eine Fahrplanvernehmlassung durch. Vom 25. Mai bis 12. Juni 2022 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2023 im Internet auf www.fahrplanentwurf.ch publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, während dieser Publikationsfrist zu den Fahrplanentwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite oder per Brief an die bezeichnete Stelle eingereicht werden.
Die Stellungnahmen, z. B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmen geprüft. Je nach Zweckmässigkeit und Machbarkeit werden die Anträge im Fahrplan 2023 berücksichtigt.
STADTRAT STEIN AM RHEIN