Medienmitteilung Das Einjährige Berufskraut erfolgreich bekämpfen
Das Einjährige Berufskraut erfolgreich bekämpfen




Bekämpfung des Berufkrautes
Lange unterschätzt, stellen invasive gebietsfremde Arten eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität dar. Sie können einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen beim Menschen und zu ökonomischen Schäden führen.
Das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt, der sich leider stark ausbreitet. Aus Einzelpflanzen entstehen schnell dichte Bestände.
Betroffen sind v.a. die Landwirtschaft, Naturschutzflächen, Magerwiesen, Strassenränder, Flachdächer, Industriebrachen, aber auch private Gärten.
Strategie der Stadt für ihre Flächen
Leider hat sich das Berufkraut an manchen Stellen bereits stark ausgebreitet.
In Zusammenarbeit mit dem Interkantonalen Labor (IKL) Schaffhausen verfolgt der Werkhof der Stadt Stein am Rhein, wie andere Tiefbauämter ebenfalls, die Strategie, stark von Berufkraut befallene Strassenborde und Flächen frühzeitig und mehrmals im Jahr zu mähen und das geschnittene Material sicher zu entsorgen. Wo vereinzelte Bestände auftreten, werden diese ausgerissen. Es sind weitere Aktionen auch in Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen zur Neophytenbekämpfung geplant.
Empfehlungen an die Bevölkerung
Flächen freihalten!
Reissen Sie, wenn möglich, Einzelpflanzen in einer sonst freien Fläche sofort aus! Eine Fläche kann mit der nötigen Achtsamkeit freigehalten werden, auch wenn die Nachbarfläche voll von Berufkraut ist.
Das Berufkraut nicht versamen lassen!
Sollten Sie mit der Bekämpfung nicht nachkommen, weil Sie zu wenig Ressourcen dafür zur Verfügung haben: Versuchen Sie die Bestände wenigstens rechtzeitig vor der Blüte zu mähen, so dass die Pflanzen nicht zum Blühen und Versamen kommen. Das Schnittgut muss abtransportiert und sicher im Haushaltsabfall entsorgt werden. Dies ist keine Bekämpfungsstrategie. Es verhindert lediglich ein noch grösseres Samenreservoir im Boden und schont Nachbarflächen vor der Einsamung.
Achtung: Das Berufkraut bildet im gleichen Jahr trotzdem noch Blüten mit keimfähigen Samen. Diese Variante sollte nur im äussersten Notfall angewendet werden. Weiter besteht die Gefahr der Verschleppung durch Maschinen, Fahrzeuge und Ladewagen.
Wie entsorgen?
Knospen, Blüten, Samen gehören in den Kehrichtsack und werden mit dem Haushaltsabfall entsorgt. Nicht in die Grünabfuhr.
Weitere Informationen
www.steinamrhein.ch Stichwort: Neophytenbekämpfung
www.neobiota.zh.ch
Kontakt
Allgemeine Fragen:
Interkantonales Labor IKL, Biosicherheit
052 632 75 30, roman.fendt@ktsh.ch
Lokale Ansprechpersonen
Irene Gruhler Heinzer, Stadträtin Werke/Tiefbau/Forst werkreferat@steinamrhein.ch
Joel Studer, Bereichsleiter Werke/Tiefbau/Forst joel.studer@steinamrhein.ch
STADTRAT STEIN AM RHEIN

