Mitteilungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung
Infoblatt-Nr. 5
Schulbehörde: Rücktritt von Nina Pross
Nina Pross hat ihren Rücktritt aus der Schulbehörde von Stein am Rhein auf den 31. August 2022 eingereicht. Sie war seit 2018 Mitglied der Schulbehörde. Der Stadtrat dankt Nina Pross für den geleisteten Einsatz während all den Jahren zugunsten der Stadt Stein am Rhein und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft. Die Ersatzwahl für die nun zwei vakanten Sitze in der Schulbehörde ist auf den 25. September 2022 festgesetzt.
Vergabe «Waschhaus vor der Brugg» im Baurecht
Der Stadtrat hat das «Waschhaus vor der Brugg», GB-Nr. 826, im Baurecht für die Dauer von 75 Jahren an die langjährigen Mieter (seit 1965) aus Stein am Rhein abgegeben. Der direkte Zugang zum Rhein bleibt für die Öffentlichkeit bestehen, da sich das Baurecht nur auf eine Teilfläche des Grundstücks bezieht.
Vermehrt Littering- und Vandalismusfälle im Bürgerasyl
In den Räumlichkeiten des Bürgerasyls, Oberstadt 3, Stein am Rhein, kommt es seit längerer Zeit an den Abenden der Wochenenden zunehmend zu Littering- und Vandalismusfällen. Um diesen Auswüchsen Einhalt zu gebieten, hat der Stadtrat entschieden, für die Kontrolle der Räumlichkeiten des Bürgerasyls bis Ende 2022 einen privaten Ordnungsdienst zu beauftragen.
Einbürgerungen
Unter Vorbehalt der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung werden in das Bürgerrecht der Stadt Stein am Rhein und des Kantons Schaffhausen im vereinfachten Verfahren aufgenommen:
- Bojana Boskovic, serbische Staatsangehörige
- Masa Boskovic, serbische Staatsangehörige
- Nuno Miguel Mesquita, portugiesischer Staatsangehöriger
- Lara Dias Mesquita, portugiesische Staatsangehörige
Versorgungssicherheit Gas – Stadtwerke Konstanz
Die Stadtwerke Konstanz versorgen die Schweizer Gemeinden Tägerwilen, Gottlieben, Triboltingen, Ermatingen, Mannenbach/Salenstein, Berlingen, Steckborn, Glarisegg, Mammern, Eschenz, Stein am Rhein, Wagenhausen sowie Öhningen auf der Höri mit Gas.
Zur Versorgungssicherheit auf Grund der aktuellen politischen Situation informierte Jürgen Mika, der stellvertretende Leiter Vertrieb der Stadtwerke Konstanz auf Anfrage: Sollte es diesen Winter tatsächlich zu einer Gasmangellage kommen, seien Haushaltskunden und Wärmeversorger (Heizwerke und KWK Anlagen) besonders geschützt und erhielten weiterhin vorrangig Erdgas. Industrie- bzw. Grosskunden würden aufgefordert, ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Erst in einem weiteren Schritt würden dann bestimmte Grosskunden, wie etwa Industriebetriebe, vom Netz genommen.
Privathaushalte gehören zu den geschützten Kunden. Eine Abschaltung der Gasversorgung sei nur zu befürchten, wenn andere Mittel ausgeschöpft seien.
Geschützte Kunden sind gemäss der Stadtwerke Konstanz:
- Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
- Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
- Fernwärmeanlagen, welche die oben genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
Bei etwaig notwendigen Abschaltungen sei folgende Reihenfolge vorgesehen:
- Zunächst würden Kunden abgeschaltet, die auf einen anderen Brennstoff umschalten können,
- danach alle Bäder und schließlich,
- die nicht geschützten Industriekunden.
- Erst wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, können auch geschützte Kunden von Abschaltungen betroffen sein.
Diese Massnahmen gelten für das gesamte Versorgungsgebiet.
Die jeweils zu treffenden konkreten Maßnahmen richten sich dabei danach aus, welche Energiemengen abgeschaltet werden müssen, um die Netzstabilität zu erhalten.
Weitere Infos: https://www.stadtwerke-konstanz.de/energie-und-wasser/energiekrise/
Konkrete Energiespartipps: https://www.stadtwerke-konstanz.de/energie-und-wasser/energieberatung/strommessgeraete/
Bewässerung privater Gärten mit Trinkwasser
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Wasserversorgung der Stadt Stein am Rhein weiterhin auf die Bewässerung in Gärten, wenn möglich, zu verzichten. Ausser beim Fussballplatz verzichtet die Stadt auf eine Bewässerung ihrer Rasenanlagen. Beim Fussballplatz wird die Bewässerung ausschliesslich mit Nicht-Trinkwasser durchgeführt und belastet somit weder das Trinkwassernetz noch das Trinkwasservorkommen der Region. Die Bewässerung wird hier rein zum Erhalt der Anlage betrieben und ist auf ein Minimum ausgelegt.
Bewilligung für Baumfällungen in der Baumschutzzone
Auf der Parzelle GB 333, an der Blaurockstrasse 26, Stein am Rhein, wurde die Fällung einer dürren Thuja und einem kleinen Feldahorn bewilligt. Die Grundeigentümerin wurde verpflichtet, angemessene Ersatzpflanzungen umzusetzen.
Nachtruhestörung Kabisländer Chupferwis
Bei der Bauverwaltung sind wiederholt Lärmreklamationen aus der Nachbarschaft der Schrebergärten der Chupferwis eingegangen. Gemäss Kabisland-Verordnung sind die Kabisländer grundsätzlich als Garten zu nutzen und nicht für private Feste und Feiern. Die Kabisland-Parzellen dienen untere anderem der Allgemeinheit zur Ruhe und Erholung. Während dem Aufenthalt in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden und die Ruhezeiten gemäss Polizeiverordnung sind einzuhalten. Der Stadtrat bittet alle Kabislandpächterinnen und Kabislandpächter, sich auf ihren Parzellen gegenüber der angrenzenden Nachbarschaft rücksichtsvoll zu verhalten und die Lärmemissionen auf ein Minimum zu reduzieren.
Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023
Auf den 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs anstelle der bisherigen drei Viertel. Der Pflichtteilsschutz der Eltern entfällt ganz. Im Weiteren wird die verfügbare Quote bei der Nutzniessungslösung zugunsten des überlebenden Ehegatten von einem Viertel auf die Hälfte erhöht. Darüber hinaus werden mit der Reform einige strittige Fragen geklärt.
Für die Anwendbarkeit des neuen Erbrechts ist der Zeitpunkt des Todes einer Person massgebend. Stirbt eine Person vor dem 1. Januar 2023, gilt das bestehende Erbrecht. Nach diesem Zeitpunkt kommt das neue Recht zur Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Testament oder Erbvertrag vor oder nach dem 1. Januar 2023 errichtet oder geschlossen worden ist. Es empfiehlt sich daher, Testamente und Erbverträge im Hinblick auf das neue Recht zu überprüfen. Gerne können Sie sich an das Erbschaftsamt Stein am Rhein, Andrea Metzger, Rathausplatz 1, 8260 Stein am Rhein, Tel. 052 742 20 09 wenden, welches Sie bei Fragen zum neuen Recht berät und unterstützt.
Personelles
Eintritte:
- Katharina Dietrich, per 1. August 2022, Mitarbeiterin Stadtbibliothek
- Katharina Seiterle, per 1. August 2022, Mitarbeiterin Stadtbibliothek
- Isabel Signer, per 1. September 2022, Bereichsleiterin Finanzen / Einwohnerdienste
- Rolf Millhäusler, per 1. Oktober 2022, Hauswart Mehrzweckhalle Schanz
Den neu eintretenden Mitarbeitenden wünscht der Stadtrat viel Freude und gutes Gelingen in ihren neuen Aufgaben.
Lernende ab 1. August 2022
Folgende Lernende haben im August 2022 ihre Lehre bei der Stadtverwaltung Stein am Rhein begonnen:
- Christoph Hipp, Forstwart
- Blenda Krasniqi, Fachfrau Betreuung Kinder
- Andrea Menzi, Fachfrau Betreuung Kinder nach Erwachsenenbildung
- Mia Sahli, Kauffrau
- Marc Wetzel, Fachmann Betriebsunterhalt
Der Stadtrat wünscht den Lernenden viel Freude und Erfolg in ihrer Ausbildung.
STADTRAT STEIN AM RHEIN