Leitsätze zur Nutzung des öffentlichen Raums Stein am Rhein
Medienmitteilung der Stadt Stein am Rhein vom 15. November 2022
Der Stadtrat hat für das neue Regelwerk zur Nutzung des öffentlichen Raums der Stadt Stein am Rhein im Januar dieses Jahres acht Leitsätze formuliert. Die Leitsätze bildeten bei der Erarbeitung des neuen Regelwerks zur Nutzung des öffentlichen Raums die Basis und den Rahmen innerhalb dessen zweckmässige Regeln zur Nutzung des öffentlichen Raums erarbeitet wurden.
Mittels diesen Leitsätzen bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass der öffentliche Raum in Stein am Rhein ein wichtiges Gut ist, das gemeinsam genutzt werden kann und auch soll. Der Stadtrat möchte damit ein gemeinsames Verständnis für das Thema «öffentlicher Raum» schaffen. Die Leitsätze lauten wie folgt:
1. Der öffentliche Raum gehört allen und wird auf unterschiedliche Weise genutzt.
Der öffentliche Raum dient der ganzen Bevölkerung unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Öffentliche Räume stehen grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung, auch wenn sich einzelne Gruppen mit einem Raum besonders identifizieren und ihn spontan nutzen. Die öffentlichen Räume sind wichtige Orte der Integration und des Gemeinsinns.
2. Die Nutzung des öffentlichen Raums ist kulturell und sozial vielfältig.
Eine Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in öffentlichen Räumen besteht darin, dass vielfältige, sich verändernde und manchmal spontane Nutzungen möglich sind. Es liegt in der Verantwortung jedes und jeder Einzelnen, dass die Art der Nutzung andere Bedürfnisse nicht auf unzumutbare Weise tangiert. Bei Nutzungskonflikten fungiert die Verwaltung als Vermittlerin. Sie schafft, wo nötig, einen Interessensausgleich zwischen ruhigen, eher unbeachteten und lauten, lebendigen Nutzungen.
3. Der Attraktivität der Altstadt ist als Wohnraum Rechnung zu tragen.
Publikumsorientierte Nutzungen und Dienstleistungsbetriebe in den Sockelgeschossen befinden sich vorwiegend in den Hauptachsen. Die ruhigen Gassen dienen primär attraktivem Wohnen.
4. Veranstaltungen unterstützen die Positionierung von Stein am Rhein und werden gezielt ermöglicht.
Das Besuchen oder die ehrenamtliche Mitarbeit an Veranstaltungen ist Ausdruck von Lebensqualität und Zugehörigkeit. In der Unterstützung und engen Begleitung von Veranstaltungen liegt die Chance, sich über die Stadtgrenzen hinaus als attraktive Stadt zu positionieren. Unter Veranstaltungen werden kommerzielle oder gemeinnützige Anlässe verstanden, die identitätsstiftend sind und niederschwellig besucht werden können.
5. Kommerzielle Nutzungen des öffentlichen Raums schaffen einen städtischen Mehrwert.
Kommerzielle Nutzungen des öffentlichen Raums wie Aussengastwirtschaften, Warenauslagen, Standverkäufe, Werbeständer, Märkte und dergleichen sind ein wichtiger Ausdruck von städtischer Lebendigkeit. Sie nehmen auf das historische Ortsbild und die Verkehrsflüsse Rücksicht und sind gepflegt gestaltet.
6. Der öffentliche Raum ist sicher und einladend.
Die öffentlichen Räume sind gut gestaltet und unterstützen die Nutzungsvielfalt. Temporäre Gestaltungen berücksichtigen ihr Umfeld, schaffen eine ortspezifische Identität und werden nachhaltig gepflegt. Soziale Belebung, Verkehrssicherheit und Sauberkeit wirken positiv auf das subjektive Sicherheitsempfinden. Die Übernahme von Verantwortung durch Nutzerinnen und Nutzer fördert die Identifikation mit den öffentlichen Räumen.
7. Der öffentliche Raum macht die Stadt grün.
Grünräume und temporäres Grün leisten einen wichtigen Beitrag an die Aufenthaltsqualität und an das Stadtklima. Bodenversiegelung ist zu vermeiden. Auch privat gestaltete und unterhaltene Grünflächen im öffentlichen Raum sind wünschenswert und leisten einen wichtigen Beitrag an das städtische Grün.
8. Einheitliche Regeln schaffen Transparenz und leiten die Nutzung, wo nötig.
Es wird ein möglichst schlankes Rahmenreglement geschaffen, das mittels einer Verordnung von der Verwaltung mit angemessenem Ermessensspielraum umgesetzt werden kann.
Das auf Basis dieser Leitsätze erarbeite Regelwerk zur Nutzung des öffentlichen Raums wurde durch den Stadtrat Ende Oktober verabschiedet und wird zeitnah an den Einwohnerrat zur Genehmigung überwiesen. Das Geschäft wird voraussichtlich an der Einwohnerratssitzung vom 17. Januar 2023 behandelt.
Stadtrat Stein am Rhein