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Stellungnahme Stadtrat Stein am Rhein zum Leserbrief «Rache durch die Hintertür» vom 14. Februar 2023 im Steiner Anzeiger

Medienmitteilung der Stadt Stein am Rhein vom 21.02.23

Der Stadtrat Stein am Rhein hat die aus den 90er-Jahren stammende Verordnung zur «Nutzung des öffentlichen Raums» überarbeitet. Ziel dabei ist es, das neue Reglement inhaltlich auf einen zeitgemässen Stand zu bringen und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Das in der dazugehörigen neuen Verordnung verankerte Verbot für Podeste ist nicht neu. Es bestand schon vorher.
Die drei Gastrobetriebe an der Schiffländi besitzen für ihre Podest-Konstruktionen heute eine unbefristete Ausnahmebewilligung. Diese behält ihre Gültigkeit so lange, bis ein übergeordnetes öffentliches Interesse dagegenspricht.
So ein übergeordnetes öffentliches Interesse könnte im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung der Schiffländi in der Tat Realität werden. Das Siegerprojekt sieht nach heutigem Planungsstand eine Verlegung der Aussengastronomie weg von der Hausfassade in die Mitte des Platzes vor. Die Podeste müssten in diesem Fall abgebaut werden.
Der Stadtrat legt in diesem Zusammenhang aber Wert auf die Feststellung, dass die neue Verordnung – entgegen der Behauptung im oben genannten Leserbrief – kein Präjudiz hinsichtlich der Abstimmung über die Neugestaltung der Schiffländi schafft. Ob das Siegerprojekt bzw. das unter Beteiligung der Gastronomen daraus weiterentwickelte Projekt gefällt oder nicht, darüber befinden die Steinerinnen und Steiner zu gegebener Zeit an der Urne.

Stadtrat Stein am Rhein