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Fakultatives Referendum: Reglement Nutzung öffentlicher Raum sowie Anstellungs- und Besoldungsreglement

Das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Raums sowie das Anstellungs- und Besoldungsreglement unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 10 sowie Art. 21 der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein. Die Referendumsfrist beginnt am 28. Februar 2023 und dauert bis 29. März 2023. Für das Zustandekommen eines Referendums sind mindestens 100 Unterschriften von Stimmberechtigten beim Stadtpräsidium einzureichen.

Reglement Nutzung öffentlicher Raum:

Reglement Nutzung öffentlicher Raum 

Verordnung Nutzung öffentlicher Raum (untersteht nicht dem fakultativen Referendum)
Gebührenverordnung zum Reglement Nutzung öffentlicher Raum (untersteht nicht dem fakultativen Referendum)

Anstellungs- und Besoldungsreglement:

Anstellungs- und Besoldungsreglement