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Mitteilungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung

Infoblatt-Nr. 4/24

Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern und Bäumen

Gestützt auf Art. 94d EG zum ZGB und § 15 Strassenverordnung des Kantons Schaffhausen ersucht die Stadtpolizei die Liegenschaftsbesitzer, die das öffentliche Strassen- und Weggebiet überragenden Äste und Pflanzungen jeder Art auf das nötige Mass zurückzuschneiden.

Die öffentliche Beleuchtung, Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein. Es sind folgende Höhen einzuhalten:

  • entlang Trottoirs:       2.50 m
  • entlang Strassen:      4.50 m


Diese Unterhaltsarbeiten sind im Interesse der Verkehrssicherheit auszuführen und nötigenfalls im Verlauf der Vegetationsperiode erneut umzusetzen.

Baumfällungen in der Baumschutzzone

Im Stadtgarten (Grundstück GB-Nr. 272) befinden sich zwei Hagenbuchen, die eine zusammenhängende Einheit bilden und eine Robinie. Die Hagenbuchen sind stark vertrocknet, wie auch die Robinie, die zudem von schlechter Gesundheit ist. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Bäume durch neue ersetzt werden.

Auf dem Grundstück GB-Nr. 851, in unmittelbarer Nähe des Friedhofs uf Burg, musste eine absterbende Birke aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Es wird eine passende Ersatzpflanzung vorgenommen.

Bei Fragen zu den Baumfällungen und Ersatzpflanzungen steht Förster Stefan Haab unter der Telefonnummer 079 462 80 48 gerne zur Verfügung.

Fahr- und Parkberechtigung auf dem Zufahrtsweg zum Pontonierdepot

Die Fahr- und Parkberechtigung wurde im Zuge des Abschlusses eines Baurechtsvertrags mit dem Pontonierverein auf dem Zufahrtsweg zum Pontonierdepot neu geregelt. Auf dem bisherigen Platz vor dem Pontonierdepot bestand bisher offiziell kein Parkplatz, auch wenn er häufig als solcher genutzt wurde. Die Errichtung eines offiziellen Parkplatzes an diesem Standort wäre gar nicht bewilligungsfähig. Das Parkverbot entlang des Weges war bereits in Kraft.

In den von Badenden stark frequentierten Sommerzeiten entstanden dort häufig für alle Beteiligten unzumutbare Situationen, zudem wurde der Platz auch von Wohnmobilen belegt. Deshalb wurde das Fahrverbot in Absprache mit dem Pontonierverein entsprechend öffentlich ausgeschrieben und wird jetzt umgesetzt.

Neuer Blumenschmuck an der Rheinbrücke angebracht

Der Blumenschmuck auf der Rheinbrücke gehört zum Ortsbild der Stadt Stein am Rhein und ist bei Einheimischen und Besuchenden gleichermassen beliebt. Dank der grosszügigen Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung konnten die alten Blumenkisten, die in die Jahre gekommen waren, durch insgesamt 96 neue Blumenkästen ersetzt werden. Diese neuen Kisten, die mittlerweile montiert sind, schaffen mit dem Blumenschmuck nicht nur eine farbenfrohe und einladende Atmosphäre, sondern sind auch mit einem Bewässerungssystem ausgestattet, was den Pflegeaufwand reduziert. Der Stadtrat möchte der Jakob und Emma Windler-Stiftung seinen Dank für ihre wertvolle Unterstützung aussprechen, die massgeblich zur Verschönerung unserer Stadt beiträgt.

Stadtrat Stein am Rhein