Mitteilungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung
Infoblatt-Nr. 11/24
Neujahrsgrüsse der Stadtpräsidentin
Liebe Steinerinnen und Steiner
Ein neues Jahr eröffnet uns die Möglichkeit, ein frisches Kapitel in unserem Leben zu beginnen. 365 Tage liegen vor uns – jeder einzelne eine Chance, neue Erfahrungen zu sammeln, gemeinsame Momente zu erleben und die Zukunft aktiv zu gestalten. Möge 2025 ein Jahr voller inspirierender Begegnungen, wertvoller Erlebnisse und unerwarteter Freuden für Sie sein.
Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, wie wichtig Zusammenhalt, Mitgefühl und gemeinsames Engagement für unser Zusammenleben sind. Wir sind eine Stadt, in der Menschen füreinander da sind, einander Mut machen und auch aufeinander zugehen bei Meinungsverschiedenheiten.
Auch im kommenden Jahr werden wir gemeinsam vor Herausforderungen stehen aber ebenso vor grossartigen Möglichkeiten. Wir können unser Miteinander weiter stärken. Lassen Sie uns weiterhin mit Zuversicht und Tatkraft daran arbeiten, unsere Stadt zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Generationen wohlfühlen, Innovationen entstehen und Nachbarschaft gelebt wird.
Ich danke Ihnen allen für das dem Stadtrat und der Verwaltung immer wieder entgegengebrachte Vertrauen. Wir sind dankbar für die vielen Menschen, die unsere Stadt mit ihrer Leidenschaft und ihrer Besonnenheit jeden Tag bereichern, sich mutig, kreativ und mit Herzblut für uns alle einsetzen.
Im Namen des Stadtrats wünsche ich Ihnen, liebe Steinerinnen und Steiner, lichterfüllte Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein Jahr voller Glück, Gesundheit und Zuversicht. Ein Jahr das Ihnen die Kraft schenkt, Ihre Träume zu verfolgen und Sie stets Menschen an Ihrer Seite haben, die Sie unterstützen und stärken.
Ihre Stadtpräsidentin
Corinne Ullmann
Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern und Bäumen
Gestützt auf Art. 94d EG zum ZGB und § 15 Strassenverordnung des Kantons Schaffhausen ersucht die Stadtpolizei die Liegenschaftenbesitzerinnen und Liegenschaftenbesitzer, die das öffentliche Strassen- und Weggebiet überragenden Äste und Pflanzungen jeder Art auf das nötige Mass zurückzuschneiden.
Die öffentliche Beleuchtung, Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein. Es sind folgende Höhen einzuhalten:
- entlang Trottoirs: 2.50 m
- entlang Strassen: 4.50 m

Diese Unterhaltsarbeiten sind im Interesse der Verkehrssicherheit auszuführen und nötigenfalls im Verlauf der Vegetationsperiode erneut umzusetzen.
Bezeichnung des Zuströmbereichs Pfütziacker in Etzwilen steht kurz vor dem Abschluss
Im September 2023 wurde ein interkantonales Pilotprojekt zur Festlegung des Zuströmbereichs der Trinkwasserfassung Pfütziacker initiiert, da die Wasserqualität aufgrund zu hoher Nitratwerte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Daher muss beim Pumpwerk Pfütziacker Wasser aus anderen Fassungen beigefügt werden, um die Trinkwasseranforderungen zu erfüllen. Um die Situation zu untersuchen, wurden im Herbst 2023 fünf Grundwassermessstellen in Betrieb genommen, um kontinuierlich die Grundwasserspiegel zu messen und regelmässige Analysen durchzuführen. Zudem wurden Quellen am Stammerberg, das Drainagesystem und umliegende Oberflächengewässer beprobt und untersucht. Die gesammelten Daten ermöglichten die Erstellung eines Grundwassermodells zur Bezeichnung der Zuströmbereiche.
In einer weiteren Projektphase wird in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern ein Nitratreduktionsprojekt gemäss Gewässerschutzgesetz ausgearbeitet. Ziel ist es, Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um den Nitratgehalt im Grundwasser zu senken und die Bewirtschaftung im Zuströmbereich so zu optimieren, dass die Nitratkonzentration wieder unter den zulässigen Wert von 25 mg/l fällt. Während der zweiten Projektphase sollen zudem das Drainagesystem im Gebiet saniert, weiterhin Bodenbeprobungen und Grundwasseranalysen durchgeführt sowie eine kontinuierlich aufzeichnende Nitratsonde installiert werden.
Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften
Die Stadt Stein am Rhein hat im Jahr 2023 eine Machbarkeitsstudie zur Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften in Auftrag gegeben. In diesem Rahmen wurden über 50 Liegenschaften hinsichtlich des photovoltaischen Potenzials untersucht und eine Prioritätenliste für die Umsetzung erstellt. Für das Jahr 2024 waren drei Liegenschaften vorgesehen. Die Arbeiten an der MZH-Schanz sowie am Alterszentrum Stein am Rhein wurden bereits erfolgreich abgeschlossen und die Anlagen vollständig installiert. Die Installation der Photovoltaikanlage am Schulhaus Schanz ist im Rahmen der Sanierung für Ende Februar 2025 geplant. Für das Jahr 2025, vorbehältlich der Genehmigung des Budgets durch den Einwohnerrat, sind zwei weitere Liegenschaften für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen, der Kindergarten Burgacker und das Strandbad Riipark.
Einsetzung Springer für Bereichsleitung Hochbau
Die Rekrutierung für die Nachfolge der Bereichsleitung Hochbau wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat der Stadtrat entschieden, die per 1. Februar 2025 vakante Stelle vorübergehend durch einen Springer abzudecken. Jost Meier von der Firma Federas unterstützt die Bauverwaltung bereits im Dezember mit einem Pensum von 40 % und ab Januar mit einem Pensum von 80 %.
Personelles
Eintritte:
- Salvatore Raspa, Verwaltungspolizist
- Alexandra Berwert, Verwaltungspolizistin
Der Stadtrat wünscht den neuen Mitarbeitenden viel Freude und gutes Gelingen in ihren neuen Aufgaben.
Stadtrat Stein am Rhein