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Erhöhung Abfallgebühren per 1. Januar 2025

Die zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe, die stets sichergestellt werden muss. Um die Abfallentsorgung in Stein am Rhein auch künftig langfristig und verursachergerecht finanzieren zu können, ist eine Anpassung der Abfallgrundgebühr notwendig. Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, die Abfallgebühren rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 anzupassen.

Die Abfallentsorgung der Stadt Stein am Rhein wird über eine sogenannte Spezialfinanzierung gedeckt, bei der sämtliche Einnahmen aus den Abfallgebühren stammen und ausschliesslich der Abfallentsorgung zugutekommen. Diese Spezialfinanzierung ist jedoch derzeit nicht mehr kostendeckend. Die Ursachen dafür liegen zum einen im Wegfall der Rückerstattung durch den Verband KVA Thurgau, die der Stadt bisher jährlich rund CHF 45'000.00 sicherte. Zum anderen werden ab dem Jahr 2026 keine finanziellen Mittel mehr für die Anschubfinanzierung von Sammelbehältern bereitgestellt. Zusätzlich sind bedeutende Ersatzinvestitionen erforderlich, insbesondere in Fahrzeuge und Infrastruktur, während gleichzeitig die Betriebs- und Abschreibungskosten steigen.

Um den Wegfall der Beiträge sowie die Aufwendungen für zukünftige Investitionen auszugleichen, hat der Stadtrat beschlossen, die Abfallgebühren zu erhöhen. Diese Erhöhung betrifft sowohl die privaten Haushalte als auch Gewerbebetriebe. Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass die Abfallentsorgung weiterhin finanziell abgesichert bleibt.

Die neuen Gebühren für das Jahr 2025 sehen wie folgt aus:

  • Grundgebühr für Personen ab dem 20. Altersjahr: Erhöhung von CHF 30.00 auf CHF 60.00
  • Grundgebühr für Kleingewerbe: Erhöhung von CHF 70.00 auf CHF 90.00
  • Grundgebühr für Grossgewerbe: Erhöhung von CHF 200.00 auf CHF 240.00

Der Preisüberwacher wurde über die geplante Erhöhung der Abfallgrundgebühr informiert und bestätigte, dass die Erhöhung notwendig ist und keine Beanstandungen bestehen. Zudem empfiehlt er eine Überprüfung des Gebührenmodells, um das Verursacher- und Äquivalenzprinzip langfristig zu berücksichtigen. Der Stadtrat wird daher zeitnah eine Teilrevision des Abfallreglements prüfen, um ein transparentes und zukunftsfähiges Gebührenmodell zu entwickeln.

Stadtrat Stein am Rhein