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Verkauf Parzelle GB Nr. 1020, ehemaliger Kugelfang

Der Stadtrat hat im Herbst dieses Jahres die Parzelle Nr. 1020 («ehemaliger Kugelfang») veräussert. Der Verkauf erfolgte an die Eigentümerin der angrenzenden Parzellen, welche die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet.

Durch den Verkauf kann die Parzelle nach der aufwendigen Altlastensanierung wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Da die Parzelle vollständig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist, die sich im Eigentum der Käuferin befinden, ist der Verkauf auch aus betrieblicher Sicht sinnvoll.

Die Parzelle weist eine Fläche von 3'284 m² auf, davon entfallen 1'776 m² auf Fruchtfolgeflächen. Gemäss Art. 9 lit. f der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein unterstehen Verkäufe von Fruchtfolgeflächen und Wald ab einer Fläche von 3'000 m² dem obligatorischen Referendum. Da die Fruchtfolgefläche diese Limite nicht erreicht, liegt die Kompetenz zur Veräusserung der Parzelle beim Stadtrat.

Stadtrat Stein am Rhein