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Mitteilung des Stadtrats und der Stadtverwaltung

1. August-Feier mit Dr. Matthias Wipf

Der Stadtrat ist erfreut, dass der Schaffhauser Publizist, Moderator und Berater für Kommunikation und Events Dr. Matthias Wipf die Festansprache am Bundeszmorge am 1. August 2026 auf dem Rathausplatz halten wird.

Das detaillierte Programm wird in der Grossauflage des Steiner Anzeigers sowie im Bote vom Untersee und Rhein vom 21. Juli 2026 bekanntgegeben.

Neue Pächterin der Badi Espi

Seit Beginn der Badesaison 2026 wird die Badi Espi von Tanja Schneider geführt. Sie verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Bademeisterin und war unter anderem in der Rhybadi Schaffhausen sowie in den Bädern von Thayngen und Neunkirch tätig.

Seit der Übernahme hat Tanja Schneider in der Badi Espi verschiedene Anpassungen und Erneuerungen in der Anlage sowie im Kioskbetrieb umgesetzt. Die Badi Espi ist während der Saison täglich von 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Bei schönem Wetter können die Öffnungszeiten verlängert werden.

Die neue Pächterin legt besonderen Wert auf eine gepflegte, sichere und familienfreundliche Badeanlage. Mit verschiedenen Angeboten und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung soll die Badi Espi als attraktiver Begegnungsort für Einheimische und Gäste weiter gestärkt werden.

Der Stadt Stein am Rhein wünscht Tanja Schneider für ihre Tätigkeit als Pächterin der Badi Espi viel Erfolg und eine erfolgreiche Badesaison.

Neue Nachtparkierungszonen in Stein am Rhein Süd

Der Stadtrat hat für Stein am Rhein Süd (Quartier Degerfeld) neue Nachtparkierungszonen beschlossen. Mit dieser Massnahme soll die angespannte Parkplatzsituation im Quartier verbessert werden.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der über Nacht abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Parkfeldern im Quartier zugenommen. Dies führt dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner teilweise keine wohnortsnahen Parkierungsmöglichkeiten mehr vorfinden. Besonders betroffen sind die öffentlichen Parkfelder entlang des Degerfelderwegs, die häufig dauerhaft belegt sind.

Mit den neuen Zonenbestimmungen für Nachtparkbewilligungen wird die Nutzung des öffentlichen Parkraums künftig gezielter geregelt. Nachtparkbewilligungen werden nur noch an Personen erteilt, die innerhalb der jeweiligen Zone wohnhaft sind und nachweisen, dass ihnen am Wohnort keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, beziehungsweise angemietet werden kann.

Dadurch steht der öffentliche Parkraum primär jenen Personen zur Verfügung, die tatsächlich auf eine Parkierungsmöglichkeit im öffentlichen Raum angewiesen sind. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, die Verfügbarkeit von Parkplätzen für die Anwohnerschaft zu verbessern, den Parkierungsdruck zu reduzieren sowie die Befahrbarkeit der Strassen und die Verkehrssicherheit im Quartier langfristig sicherzustellen.
Die neuen Zonenbestimmungen treten per sofort in Kraft. Die betroffenen Gebiete sind dem beiliegenden Zonenplan zu entnehmen.

Für die Einführung der neuen Regelungen wird eine angemessene Übergangsfrist vorgesehen. Die vollständige Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen.

Erweiterung Bezügerkreis Parkkarte Parkhaus Schanz

Per 1. Januar 2026 hat der Stadtrat eine neue Parkkarte für das Parkhaus «Grossi Schanz» eingeführt. Seither haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt die Möglichkeit, eine Jahres- oder Saisonparkkarte zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 30 Parkplätze beschränkt und kostet CHF 150.00 pro Monat.

Die Parkkarte berechtigt nicht nur zur Nutzung des Parkhauses «Grossi Schanz», sondern auch zum Parkieren auf sämtlichen Ganztagesparkplätzen in Stein am Rhein. Im Parkhaus wird kein fester Parkplatz zugeteilt, weshalb kein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht.

Da das Angebot bislang nur zurückhaltend genutzt wird, hat der Stadtrat beschlossen, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern. Neu können alle Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein eine entsprechende Parkkarte erwerben. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt werden bei der Vergabe jedoch weiterhin bevorzugt berücksichtigt.

Baumfällungen in der Baumschutzzone

Im Gebiet «Heerewis» in Stein am Rhein müssen mehrere Bäume aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gefällt werden.

Auf dem Grundstück Nr.280 steht eine Esche, die erhebliche Schäden aufweist. Der Baum ist von Eschentriebsterben betroffen und weist zahlreiche Dürräste sowie Wurzelschäden auf.

Zudem ragen ausladende Äste mit Totholz teilweise über die Strasse «Wiesegässli». Da keine nachhaltige Verbesserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss, ist die Fällung des Baums erforderlich.

Auf dem Grundstück Nr. 2520 befindet sich eine Säulenfichte, deren Wurzelwerk durch einen Sturm teilweise aus dem Boden gehoben wurde. Die Standsicherheit des Baumes ist dadurch nicht mehr gewährleistet, weshalb auch dieser gefällt werden muss.

Für beide Fällungen wird bis spätestens 31. Dezember 2027 eine Ersatzpflanzung vorgenommen.

Beim Weg im Stadtgarten steht auf dem Grundstück Nr. 273 eine Platane, die im Jahr 2020 gepflanzt wurde. Der Baum weist Faulstellen sowie erhebliche Schäden im Bereich des Stammfusses auf. Mit zunehmender Grösse wäre die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Zudem befindet sich der Baum im Bereich der geplanten Grabarbeiten für die Verlegung von Fernwärmeleitungen. Aus diesen Gründen wird die Platane entfernt und durch angemessene Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung ersetzt.

Auf dem Grundstück Nr. 2517, in der Nähe des Parkplatzes «Obere Obschtmääärkt», steht eine Hainbuche mit einer weitgehend abgestorbenen Krone. Von den dürren Ästen geht eine potenzielle Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes aus. Da benachbarte Bäume die entstehende Lücke im Baumbestand in absehbarer Zeit schliessen können, wird auf eine Ersatzpflanzung verzichtet.

Gesucht: Private Mandatstragende (Beistandsperson)

Für die verschiedenen, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichteten Beistandschaften, benötigt es neben professionellen Beistandspersonen auch Private, sog. private Mandatstragende (PriMas). Solche sucht die KESB.

Zur Führung einer Beistandschaft als PriMa benötigt es insbesondere:

  • Zeit
  • Lebenserfahrung
  • Integrer Charakter und tadelloser Leumund
  • Administrative und organisatorische Fähigkeiten
  • Verständnis und Offenheit für unterstützungsbedürftige Personen
  • Interesse an Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen

Die Aufgabe als PriMa umfasst im Wesentlichen:

  • Regelmässige persönliche Kontakte mit den verbeiständeten Personen
  • Regelung der finanziellen und/oder administrativen Angelegenheiten
  • Sorgfältige Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens der verbeiständeten Person
  • Geltendmachen von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen
  • Führen einer Buchhaltung
  • Regelmässige Berichterstattung mit Rechnungsablage zuhanden der KESB
  • Ggf. Vertretung in den Bereichen Gesundheit, sozialem Wohl und Wohnen

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann begrüsst Sie die KESB gerne unverbindlich an einem der Informationsabenden:

  • Mittwoch, 24. Juni 2026, 19.30 Uhr, Alter Wachtposten, Vordergasse 52, 8213 Neunkirch
  • Mittwoch, 26. August 2026, 19.30 Uhr, Jakob und Emma WindlerSaal, Obergass 13, 8260 Stein am Rhein

Anmeldung per Mail an kesb@sh.ch oder Telefon 052 632 55 85

Stadtrat Stein am Rhein